Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Netzgesellschaft Havixbeck mbH
Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Ahrens seit 4.2.2015 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Havixbeck mbHHavixbeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses Die Netzgesellschaft Havixbeck mbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Die Aufstellung eines Lageberichtes erfolgte satzungsgemäß. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Satzung und entsprechend § 108 Abs. 2 Z. 2 GO NW nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB). Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Kosten der Jahresabschlussererstellung nebst Steuererklärungen und Jahresabschlussprüfung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von € 2.904,41 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung war/ist bestellt: Herr Klaus Gromöller (ab 11/2010) Herr Nikolaus Gottschling (bis 11/2010) Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführervergütungen werden nicht geleistet.
Havixbeck, den 29. August 2011 gez. Klaus Gromöller sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2011 festgestellt. |
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