HRR
GmbH
Bad
Rappenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
200.974,00 |
214.369,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.441,13 |
85.396,28 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
76.270,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161.532,87 |
52.702,20 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
40,00 |
80,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
201.014,00 |
214.449,16 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.224,92 |
55.901,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.901,83 |
36.983,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.676,91 |
7.081,72 |
| B.
Rückstellungen |
153.294,00 |
155.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.495,08 |
2.805,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
201.014,00 |
214.449,16 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2012
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HRR GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn
nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,14
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck
|
|
2.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
E.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012:
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der
Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.
F.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Bad Rappenau-Fürfeld, den 3. September 2013
Harald Rüdinger
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2013 festgestellt.
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