Hoppen-GmbHLiquidiert

56269 Dierdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 13500
Eingetragen
19.9.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Durchführung von Tiefbau- und Abbrucharbeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Hoppen
seit 5.12.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hoppen-GmbH

Dierdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 317.495,44 462.110,24
I. Sachanlagen 292.576,50 358.038,50
II. Finanzanlagen 24.918,94 104.071,74
B. Umlaufvermögen 376.415,42 417.946,73
I. Vorräte 110.129,80 143.018,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.648,60 133.791,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 153.637,02 141.135,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.739,67 5.386,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 695.650,53 885.443,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 499.477,14 507.880,35
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 473.912,55 482.315,76
B. Rückstellungen 73.073,48 156.372,00
C. Verbindlichkeiten 123.099,91 221.190,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 695.650,53 885.443,05

Anhang


I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Hoppen-Bau-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden berücksichtigt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der § 288 HGB, § 274a HGB Gebrauch gemacht.

Ferner wurde von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch gemacht, wonach im Geschäftsjahr kein Lagebericht erstellt wird.

Bei der Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern ein niedrigerer beizulegender Wert zum Abschlussstichtag vorlag, wurde ein entsprechender niedrigerer Ausweis vorgenommen.

Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme bemessen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegeständen handelt es sich grundsätzlich um Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr. Es bestehen ferner Forderungen und sonstige Vermögensgegestände mit einer Restlaufezeit von über einem Jahr i.H.v. 7.998,89 Euro (Vorjahr: 9.108,73 Euro).

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abzugrenzende Versicherungsbeiträge sowie Kreditgebühren für die Finanzierungen.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz:                                      5,15%

Lohn-und Gehaltssteigerungen:   0,00%

Rentendynamik:                          2,00%

zugrunde gelegte Sterbetafeln:    Richttafeln 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck

Aus der geänderten Bewertung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz war eine Zuführung der Rückstellung erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag in Höhe von 16.606,00 Euro wurde in voller Höhe zugeführt. Eine Verteilung wurde nicht vorgenommen. Die Pensionsverpflichtung wurde saldiert mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen. 

Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung betragen 105.767,24 Euro.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere zurückgestellte Aufwendungen für Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten, Urlaubsansprüche, sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Tantieme.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten i. H. v. 123.099,91 Euro (Vorjahr: 221.190,70 Euro) gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr:                 107.213,69 Euro (Vorjahr: 186.970,46 Euro)

Restlaufzeit mehr als fünf Jahre                           0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 12.145,27 Euro (Vorjahr: 22.352,39 Euro) sowie Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von 1.228,58 Euro (Vorjahr: 5.172,11 Euro).

 Sie beinhalten ferner Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von 30.675,45 Euro (Vorjahr: 64.834,07 Euro).

IV. Sonstige Angaben


Die Gesellschaft wird durch den Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Joachim Hoppen, Dierdorf vertreten.

Herr Hoppen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2011 festgestellt.

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