Hoppen-GmbH
Dierdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
317.495,44 |
462.110,24 |
| I.
Sachanlagen |
292.576,50 |
358.038,50 |
| II.
Finanzanlagen |
24.918,94 |
104.071,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.415,42 |
417.946,73 |
| I.
Vorräte |
110.129,80 |
143.018,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.648,60 |
133.791,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
153.637,02 |
141.135,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.739,67 |
5.386,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
695.650,53 |
885.443,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
499.477,14 |
507.880,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
473.912,55 |
482.315,76 |
| B.
Rückstellungen |
73.073,48 |
156.372,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.099,91 |
221.190,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
695.650,53 |
885.443,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hoppen-Bau-GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Änderungen durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden
berücksichtigt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Beim Anhang wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der §
288 HGB, § 274a HGB Gebrauch gemacht.
Ferner wurde von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1
S. 4 HGB Gebrauch gemacht, wonach im Geschäftsjahr
kein Lagebericht erstellt wird.
Bei der Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen angesetzt.
Das
Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern ein niedrigerer beizulegender Wert zum
Abschlussstichtag vorlag, wurde ein entsprechender
niedrigerer Ausweis vorgenommen.
Die
Abschreibungen werden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nominalwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen vorgenommen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme
bemessen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegeständen handelt es sich
grundsätzlich um Posten mit einer Restlaufzeit unter
einem Jahr. Es bestehen ferner Forderungen und sonstige
Vermögensgegestände mit einer Restlaufezeit von
über einem Jahr i.H.v. 7.998,89 Euro (Vorjahr:
9.108,73 Euro).
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
abzugrenzende Versicherungsbeiträge sowie
Kreditgebühren für die Finanzierungen.
Zur Ermittlung der
Pensionsrückstellung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz:
5,15%
Lohn-und Gehaltssteigerungen: 0,00%
Rentendynamik:
2,00%
zugrunde gelegte Sterbetafeln:
Richttafeln 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Aus der geänderten Bewertung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz war eine Zuführung
der Rückstellung erforderlich. Der erhöhte
Zuführungsbetrag in Höhe von 16.606,00 Euro wurde
in voller Höhe zugeführt. Eine Verteilung wurde
nicht vorgenommen. Die Pensionsverpflichtung wurde saldiert
mit den Ansprüchen aus der
Rückdeckungsversicherung ausgewiesen.
Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung betragen 105.767,24 Euro.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten
insbesondere zurückgestellte Aufwendungen für
Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten,
Urlaubsansprüche, sowie für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und Tantieme.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten i. H. v.
123.099,91 Euro (Vorjahr: 221.190,70 Euro) gliedern sich
wie folgt:
Restlaufzeit bis zu einem
Jahr:
107.213,69 Euro (Vorjahr: 186.970,46 Euro)
Restlaufzeit mehr als fünf
Jahre
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 12.145,27
Euro (Vorjahr: 22.352,39 Euro) sowie Verbindlichkeiten aus
sozialer Sicherheit in Höhe von 1.228,58 Euro
(Vorjahr: 5.172,11 Euro).
Sie beinhalten ferner Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i.S.d. § 42 Abs. 3
GmbHG in Höhe von 30.675,45 Euro (Vorjahr: 64.834,07
Euro).
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wird durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Joachim
Hoppen, Dierdorf vertreten.
Herr Hoppen ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2011
festgestellt.
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