Telnetserv Solutions GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von Telekommunikationsgeräten
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Igor Duca seit 26.5.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Intracon GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. § 264 ff HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze: Die Bilanz wurde unter Beachtung der Gliederungsvorschriften des § 266 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bewertungsmethoden: Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag und der Aufstellung realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind berücksichtigt. Ein allgemeines Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war nicht zu berücksichtigen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich etwaiger planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Wertansätze des Anlagevermögens weichen nicht von der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ab. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB angesetzt worden Sonstige Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.11.2012 |
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