Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 190482
Eingetragen
17.10.2017
Branche
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenEinzelhandel mit WohnmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Export und Import von Tischlereiprodukten und Hotelequipment, Gastronomiebedarf, Groß- und Einzelhandel mit Möbeln sowie Consulting auf diesem Gebiet, Baureinigung und Gebäudereinigung nach Hausfrauenart in Hotels; Trockenbau

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Munib Preljevic
seit 11.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Polino GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 62.650,12 64.340,09
I. Sachanlagen 23.575,00 615,00
II. Finanzanlagen 39.075,12 63.725,09
B. Umlaufvermögen 33.010,16 21.177,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.262,81 3.233,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.747,35 17.944,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 95.660,28 85.517,91

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 65.468,96 37.849,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 25.349,55 8.603,26
III. Jahresüberschuss 27.619,41 16.746,29
B. Rückstellungen 20.464,62 9.260,86
C. Verbindlichkeiten 9.726,70 14.946,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.341,63 14.946,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 385,07 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 23.461,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 95.660,28 85.517,91

Anhang


Polino GmbH
Kienitzer Straße 116
12049 Berlin

Anhang zum Jahresabschluss 2020:

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegebenen.

Bewertungsmethoden
Wie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahrs überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedriger beizulegenden Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sogfern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt.

sonstige Berichtsbestandteile

Nach § 245 HGB ist die Unterzeichnung des Jahresabschlusses verpflichtend.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger
ersetzt die maschinenschriftliche Nennung des Unterzeichnenden
Berlin, den 19.11.2021 , gezeichnet (gez.) Sanin Susic die handschriftlichen Unterschriften nach §  245 HGB.

  

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2021 festgestellt.

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