Schafstädt GmbH
Selbe AdresseGüterbeförderung im Straßenverkehr
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mathias Kurzweg | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HK Meßsysteme GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. März 2012AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2012Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze- Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. - Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. - Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 3. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, es sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: - Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften des § 7 Abs. 1 EStG linear pro rata temporis vorgenommen. Der Firmenwert wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. - Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Aktivierte Teilfertige Leistungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewertet. - Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. - Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sie wurden unter Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5 von Hundert abgezinst, ausgenommen von der Abzinsung wurden Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. - Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und und ungewissen Verbindlichkeiten. Zusatzangaben zur Bilanz - Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. |
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