Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 12011
Eingetragen
15.10.2008
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
der Erwerb, der Verkauf, die Projektentwicklung sowie die Vermietung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur Erzielung von Einkünften. Eine nach § 34c GewO genehmigungsbedürftige Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nico Erwin Wollenberg
seit 28.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
12.500 €
50.00%
Weingarten
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TOCA Real Estate GmbH

Bernau bei Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.092.000,95 1.113.226,95
I. Sachanlagen 1.092.000,95 1.113.226,95
B. Umlaufvermögen 78.671,60 74.044,95
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 78.671,60 74.044,95
Aktiva 1.170.672,55 1.187.271,90

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 196.096,92 167.511,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 142.511,50 117.523,47
III. Jahresüberschuss 28.585,42 24.988,03
B. Rückstellungen 4.782,75 5.717,93
C. Verbindlichkeiten 969.792,88 1.014.042,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 153.558,24 153.558,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 816.234,64 860.484,23
davon gegenüber Gesellschaftern 150.000,00 150.000,00
Passiva 1.170.672,55 1.187.271,90

Anhang zum Geschäftsjahr 2020

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

  I. Kapital
 II. Verbindlichkeitenspiegel
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

 I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8)  Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

9)  Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerzahl, der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

10)  Der Jahresabschluss auf den 31.Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1)  Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)  Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7)  Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Kapital

Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.

II. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag an den Gesellschafter Thomas Wäschle Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 100.000,00 € und an den Gesellschafter Wolfgang Carbon Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 50.000,00 €.

2)  Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3)  Die Darlehensverbindlichkeiten wurden vertragsgemäß mit 4% per anno verzinst.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von
Herrn Thomas Wäschle, Weingarten
Herrn Wolfgang Carbon, Bernau.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Bernau, den

______________________________________
( Wolfgang Carbon )

sonstige Berichtsbestandteile


Bernau, den  26.01.2021      gez. Wolfgang Carbon


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2021 festgestellt.

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