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Anhang für das Geschäftsjahr
2007
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A.
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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B.
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Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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I.
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Bilanzierungsmethoden
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II.
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Bewertungsmethoden
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III.
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Bestandsnachweise
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C.
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Angaben zu Bilanzposten
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I.
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Verbindlichkeitenspiegel
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II.
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Forderungen und
Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG
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III.
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Haftungsverhältnisses
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D.
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Angaben zu G.U.V.-Posten
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I.
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Steuerliche
Sonderabschreibungen
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II.
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Abschreibungen auf den
Firmenwert
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III.
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Erträge und Aufwendungen
aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung
in
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den Sonderposten mit
Rücklageanteil
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IV.
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Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
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E.
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Sonstige Angaben
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I.
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Geschäftsführungsorgane
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II.
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Gesellschafterversammlung
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III.
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Lagebericht
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A.
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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1)
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Bei den Angaben zum Anhang
wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen
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gem. § 288 HGB
weitgehendst Gebrauch gemacht. Im Übrigen
enthält der Anhang die
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von den §§ 284 und
285 HGB und von allen sonstigen Einzelbestimmungen
im HGB
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bzw. GmbHG geforderten
Angaben.
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2)
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Für das Unternehmen
besteht nach § 238 Abs. 1 HGB
Buchführungspflicht.
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3)
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Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte im
Berichtsjahr nach den Grundsätzen
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ordnungsmäßiger
Buchführung. Die Buchführung wird mittels
elektronischer Daten-
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verarbeitung unter Einsatz des
AGENDA Programmes erstellt. Das Standard-
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programm Finanzbuchhaltung wird
dabei als Erfassungs- und Verarbeitungsprogramm
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im Bildschirmdialogverkehr
eingesetzt. Neben den Sachkonten bestehen
Personen-
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konten für Gläubiger
und Schuldner
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Nebenbuchhaltungen bestehen in
Form einer Lohnbuchhaltung und einer Anlagen-
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buchhaltung. Die
Lohnbuchhaltung wird unter Einsatz des
Programmpaketes Lodas von
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Datev erstellt. Die
Anlagenbuchhaltung wird unter Einsatz des
Programmpaketes
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Agenda ANLAG erstellt
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4)
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Das Unternehmen fertigt die
Grundlagen der Buchführung, insbesondere
Belege,
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selbst. Die zur Erstellung der
Buchführung erforderlichen Unterlagen werden
uns
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regelmäßig zur
Kontierung und Verarbeitung übergeben.
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5)
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Als Grundlage für die
Kontierung und Auswertung wurde im Berichtsjahr der
DATEV-
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Kontenrahmen SKR-04 verwandt.
Dieser gewährleistet eine übersichtliche
Ordnung
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des Buchungsstoffes und
entspricht den betrieblichen Erfordernissen.
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6)
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Alle
Geschäftsvorfälle werden
vollständig, fortlaufend und zeitgerecht
erfasst. Die
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Buchführung ist
förmlich ordnungsmäßig und sachlich
richtig. Die Belege werden
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übersichtlich und geordnet
aufbewahrt.
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7)
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Die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
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Bestimmungen der §§
266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die
Gewinn-
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und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
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8)
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In der Bilanz und in der G.u.V.
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorher-
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gehenden Geschäftsjahres
angegeben.
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9)
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Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht
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mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
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10)
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Das Anlage- und
Umlaufvermögen , das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsab-
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grenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
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11)
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Dem Anlagevermögen sind
nur Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb
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dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
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12)
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Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in der Bilanz nicht
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gesondert ausgewiesen. Der
Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"sonstige
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Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
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13)
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Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind
beibehalten
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worden.
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14)
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Zusätzliche Angaben wegen
der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresab-
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schlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt
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ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und
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Ertragslage.
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B.
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Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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I.
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Bilanzierungsmethoden
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1)
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Der vorliegende Jahresabschluss
wurde auf der Grundlage der Buchführung sowie
der
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vorgelegten Unterlagen und der
erteilten Auskünfte erstellt. Bei der
Erstellung des
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Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handels-
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und Steuerrechtes sowie ggf.
ergänzende Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages
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beachtet.
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2)
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Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände ,
Schulden, Rechnungsab-
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grenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts
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anderes bestimmt ist.
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3)
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Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
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4)
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Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der
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Rückstellungen erfolgte
nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
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5)
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Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
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§ 250 HGB gebildet.
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6)
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Soweit
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7
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HGB im Anhang angegeben.
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II.
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Bewertungsmethoden
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1)
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Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuer-
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rechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht
entgegen.
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2)
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Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schluss-
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bilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
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3)
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Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem
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stehen weder tatsächliche
noch rechtliche Gründe entgegen.
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4)
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Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
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bewertet worden. Namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum
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Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen
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Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden
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sind.
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5)
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Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren.
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Aufwendungen und Erträge
sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden
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Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
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6)
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Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs bzw.
Her-
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stellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung
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der planmäßigen
Abschreibung wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter
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Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Es wurde
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ausschließlich von der
linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögens-
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gegenstände im Einzelwert
unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach §
6 Abs. 2 EStG
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sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang
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behandelt.
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7)
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Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche
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Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch
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eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
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8)
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Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
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9)
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Die sonstigen
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
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10)
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Die Verbinklichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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11)
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Die auf den Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
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III.
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Bestandsnachweise
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1)
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Die Leistungsforderungen und
-verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum
Bilanz-
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stichtag bestätigt.
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2)
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Die sonstigen
Vermögensgegenstände und sonstigen
Verbindlichkeiten sind einzeln
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aufgezeichnet.
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3)
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Die Bestände an
flüssigen Mitteln sind durch das Kassenbuch
bzw. durch Rechnungs-
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abschlüsse der
kontoführenden Bankinstitute zum
Bilanzstichtag belegt.
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4)
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Bezüglich der
Rückstellungen liegen Einzelberechnungen
vor.
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C.
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Angaben zu Bi
lanzposten
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I.
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Verbindlichkeitenspiegel
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Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am
Bilanzstichtag
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nicht. Sicherungsrechte am
Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind
nicht bestellt.
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II.
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Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42, III GmbHG
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1)
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Die Gesellschaft schuldete der
Tecos GmbH aus erhaltenen Darlehen insgesamt
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insgesamt € 27.837,43 (
Zinsen )
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2)
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Eine Verzinsung erfolgt
nicht.
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3)
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Aus laufender Verrechnung
besteht gegenüber der Gesellschaftern eine
Verbindlichkeit, die
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mit dem Ausgleichsanspruch aus
Verlustübernahme verrechnet wurde.
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III.
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Haftungsverhältnisse
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Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
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D.
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Angaben zu G.U.V.-Posten
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entfällt
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E.
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Sonstige Angaben
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I.
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Geschäftsführungsorgane
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Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
keine weiteren Organe bestellt. Im
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Berichtsjahr wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Frank Udo
Möser geführt.
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II.
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Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschafterversammlung
vom 09.07.2007 hat den Jahresabschluss 2006
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festgestellt und der
Geschäftsführung Enlastung erteilt.
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III. Lagebericht
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Auf die Erstellung eines
Lageberichtes wurde als kleine Kapital-
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gesellschaft gem. § 264
Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
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Unterzeichnung gem. § 245 HGB
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Die inhaltliche Richtigkeit und
Vollständigkeit des Jahresabschlusses,
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wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
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Düsseldorf , den
..........................................................
2008
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Frank Udo Möser
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