TECOS Photonics GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 31093
Vorher
TECOS Thin Film Products GmbH
Eingetragen
25.7.1994
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und GerätenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der ausschließliche Verkauf in Europa von Produkten, die entwickelt und/oder hergestellt wurden von Koshin Kogaku Ltd., insbesondere Laserlichtquellen, optische Filter; Fiber-Optik-Entwicklungen, die Auftragsvergabe für Produkte und andere Zukunftsprodukte, entwickelt und/oder hergestellt durch Koshin Kogaku Ltd.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TECOS Photonics GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

50,00

931,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

55.263,33

7.566,65

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

406.622,36

195.287,47

Summe Aktiva

461.935,69

203.785,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

64.035,55

64.035,55

B. Rückstellungen

7.648,20

4.770,00

C. Verbindlichkeiten

390.251,94

134.979,57

Summe Passiva

461.935,69

203.785,12

ANHANG

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

A.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.

Bilanzierungsmethoden

II.

Bewertungsmethoden

III.

Bestandsnachweise

C.

Angaben zu Bilanzposten

I.

Verbindlichkeitenspiegel

II.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

III.

Haftungsverhältnisses

D.

Angaben zu G.U.V.-Posten

I.

Steuerliche Sonderabschreibungen

II.

Abschreibungen auf den Firmenwert

III.

Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in

den Sonderposten mit Rücklageanteil

IV.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E.

Sonstige Angaben

I.

Geschäftsführungsorgane

II.

Gesellschafterversammlung

III.

Lagebericht

A.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)

Bei den Angaben zum Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen

gem. § 288 HGB weitgehendst Gebrauch gemacht. Im Übrigen enthält der Anhang die

von den §§ 284 und 285 HGB und von allen sonstigen Einzelbestimmungen im HGB

bzw. GmbHG geforderten Angaben.

2)

Für das Unternehmen besteht nach § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht.

3)

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Berichtsjahr nach den Grundsätzen

ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels elektronischer Daten-

verarbeitung unter Einsatz des AGENDA Programmes erstellt. Das Standard-

programm Finanzbuchhaltung wird dabei als Erfassungs- und Verarbeitungsprogramm

im Bildschirmdialogverkehr eingesetzt. Neben den Sachkonten bestehen Personen-

konten für Gläubiger und Schuldner

Nebenbuchhaltungen bestehen in Form einer Lohnbuchhaltung und einer Anlagen-

buchhaltung. Die Lohnbuchhaltung wird unter Einsatz des Programmpaketes Lodas von

Datev erstellt. Die Anlagenbuchhaltung wird unter Einsatz des Programmpaketes

Agenda ANLAG erstellt

4)

Das Unternehmen fertigt die Grundlagen der Buchführung, insbesondere Belege,

selbst. Die zur Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen werden uns

regelmäßig zur Kontierung und Verarbeitung übergeben.

5)

Als Grundlage für die Kontierung und Auswertung wurde im Berichtsjahr der DATEV-

Kontenrahmen SKR-04 verwandt. Dieser gewährleistet eine übersichtliche Ordnung

des Buchungsstoffes und entspricht den betrieblichen Erfordernissen.

6)

Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die

Buchführung ist förmlich ordnungsmäßig und sachlich richtig. Die Belege werden

übersichtlich und geordnet aufbewahrt.

7)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den

Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn-

und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

8)

In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorher-

gehenden Geschäftsjahres angegeben.

9)

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht

mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

10)

Das Anlage- und Umlaufvermögen , das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsab-

grenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

11)

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb

dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

12)

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht

gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige

Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

13)

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten

worden.

14)

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresab-

schlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage.

B.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.

Bilanzierungsmethoden

1)

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Buchführung sowie der

vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt. Bei der Erstellung des

Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-

und Steuerrechtes sowie ggf. ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages

beachtet.

2)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände , Schulden, Rechnungsab-

grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts

anderes bestimmt ist.

3)

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

4)

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der

Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5)

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des

§ 250 HGB gebildet.

6)

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7

HGB im Anhang angegeben.

II.

Bewertungsmethoden

1)

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuer-

rechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2)

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss-

bilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3)

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem

stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4)

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig

bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum

Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen

Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden

sind.

5)

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden

Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs bzw. Her-

stellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung

der planmäßigen Abschreibung wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter

Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde

ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögens-

gegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG

sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang

behandelt.

7)

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche

Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch

eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8)

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9)

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10)

Die Verbinklichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11)

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III.

Bestandsnachweise

1)

Die Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum Bilanz-

stichtag bestätigt.

2)

Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind einzeln

aufgezeichnet.

3)

Die Bestände an flüssigen Mitteln sind durch das Kassenbuch bzw. durch Rechnungs-

abschlüsse der kontoführenden Bankinstitute zum Bilanzstichtag belegt.

4)

Bezüglich der Rückstellungen liegen Einzelberechnungen vor.

C.

Angaben zu Bi lanzposten

I.

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag

nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

1)

Die Gesellschaft schuldete der Tecos GmbH aus erhaltenen Darlehen insgesamt

insgesamt € 27.837,43 ( Zinsen )

2)

Eine Verzinsung erfolgt nicht.

3)

Aus laufender Verrechnung besteht gegenüber der Gesellschaftern eine Verbindlichkeit, die

mit dem Ausgleichsanspruch aus Verlustübernahme verrechnet wurde.

III.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D.

Angaben zu G.U.V.-Posten

entfällt

E.

Sonstige Angaben

I.

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im

Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Frank Udo Möser geführt.

II.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat den Jahresabschluss 2006

festgestellt und der Geschäftsführung Enlastung erteilt.

III. Lagebericht

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde als kleine Kapital-

gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses,

wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Düsseldorf , den .......................................................... 2008

Frank Udo Möser

 

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