Weininger
Metalldisplay GmbH
Burgsinn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.773,00 |
58.840,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.930,00 |
3.580,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.943,00 |
54.360,00 |
| III.
Finanzanlagen |
900,00 |
900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
805.795,42 |
781.610,13 |
| I.
Vorräte |
382.613,34 |
359.853,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
272.187,91 |
421.665,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
150.994,17 |
90,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.055,62 |
966,92 |
| Aktiva |
851.624,04 |
841.417,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
434.778,13 |
324.779,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
299.779,93 |
276.185,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.998,20 |
23.594,40 |
| B.
Rückstellungen |
80.775,00 |
72.366,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.070,91 |
444.271,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
286.640,91 |
410.504,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.430,00 |
25.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
46.785,64 |
45.285,64 |
| Summe
Passiva |
851.624,04 |
841.417,05 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Weininger Metalldisplay GmbH hat ihren Sitz in
Burgsinn und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Würzburg (Reg.Nr. HRB 9639)
Der Jahresabschluss der Firma Weininger Metalldisplay
GmbH zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung
(§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde
der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
2.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag angesetzt. Unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken wurden die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen entsprechend pauschal wertberichtigt. Die
Bildung von Einzelwertberichtigungen war zum Bilanzstichtag
nicht geboten. Ansonsten werden alle Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände für
einbringlich gehalten.
Die
Flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen
Fassung des § 253 HGB ermittelt. Die Rückstellungen
wurden vom Mandanten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Pensionsrückstellungen
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
keine.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Restlaufzeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betragen gem. § 268
Abs. 4 und 5 HGB:
| Forderungen aus LuL bis 1
Jahr: € |
102.528,07 |
| Verbindlichkeiten LuL bis
1 Jahr: |
€ 115.750,23 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 164.256,67 €.
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr betragen 220.320,68 €.
Ausleihungen sowie Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter bestehen nicht
(§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs.
3 GmbHG).
4.
SONSTIGES - BETRIEBSAUFSPALTUNG
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen ist Eigentum der A. Weininger GmbH
& Co. KG.
Steuerrechtlich besteht deshalb eine sogenannte
Betriebsaufspaltung zwischen der Weininger Metalldisplay GmbH
(Betriebsunternehmen) und der
A. Weininger GmbH & Co.KG
(Besitzunternehmen).
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB.
Burgsinn, 28. November
2024
gez.
Achim Weininger, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt. |