KAMAY
Werkzeugbau GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.432,00 |
225.169,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
19,00 |
| II.
Sachanlagen |
126.015,00 |
224.734,00 |
| III.
Finanzanlagen |
416,00 |
416,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.139.702,21 |
903.085,56 |
| I.
Vorräte |
520,00 |
31.010,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.946,11 |
24.664,77 |
| III.
Wertpapiere |
440.443,51 |
439.748,95 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
669.792,59 |
407.661,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.271,60 |
1.128,00 |
| Aktiva |
1.267.405,81 |
1.129.382,56 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.229.204,94 |
1.061.847,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.036.282,76 |
1.486.540,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
167.357,59 |
-450.257,39 |
| B.
Rückstellungen |
9.000,00 |
9.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.200,87 |
57.935,21 |
| Passiva |
1.267.405,81 |
1.129.382,56 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Kamay Werkzeugbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß den §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Normen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung nach den Änderungen durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Kamay GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 250,00 wurden sofort
als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedriegeren Wert
am Abschlussstichtag.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Von den Forderungen haben Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro
0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von Euro
18.673,12 (Vorjahr: TEuro 25).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahren betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr:
TEuro 0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 29.200,87
(Vorjahr: TEuro 58)
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 5.548,91(Vorjahr: TEUR 2).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 Abs. 5 HGB) beträgt im
Berichtsjahr 3.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Martin Mayer, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Eppingen-Mühlbach, im Januar 2023
gez. Martin Mayer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2023
festgestellt.
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