Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 13469
Eingetragen
30.3.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Inspektionssystemen und Inspektionsgeräten für Abfüllanlagen, d. h. Übernahme der Produktion und des Vertriebs von der Alleingesellschafterin miho Inspektionssysteme GmbH, welche künftig die Funktion als Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erhalten / behalten wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Michael Horst
seit 20.5.2005
Geschäftsführer
Jürgen Garbe
seit 20.5.2005
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
62.56%
36.95%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

miho Inspektionssysteme GmbH

Ahnatal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 13.583,00 19.896,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 389,00 1.351,00
II. Sachanlagen 13.194,00 18.545,00
B. Umlaufvermögen 6.010.884,35 5.592.807,32
I. Vorräte 4.471.418,25 4.403.207,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.469.582,95 1.147.144,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.883,15 42.455,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.734,81 22.195,74
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 11.113,00 8.386,00
Aktiva 6.047.315,16 5.643.285,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.022.621,61 1.786.410,56
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.761.410,56 1.611.614,62
III. Jahresüberschuss 236.211,05 149.795,94
B. Rückstellungen 480.069,47 358.985,02
C. Verbindlichkeiten 3.535.644,92 3.494.222,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.650.685,63 2.682.242,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 884.390,86 810.799,68
D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.979,16 3.666,66
Passiva 6.047.315,16 5.643.285,06

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 1.565,00 7.403,00

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: miho Inspektionssysteme GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Ahnatal
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 13469

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt zwischen 3 und 5 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 Jahre.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen sind durch Einzelaufstellung unter Angabe der Auftragsnummer nachgewiesen. Die Bewertung erfolgte retrograd zu Verkaufspreisen unter Berücksichtigung des Fertigungsstands sowie eines angemessenen Abschlages für Verwaltungs- und Vertriebskosten und für Gewinn.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Adressatenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten  durch die Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,25% des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Auf fremde Währung lautende Forderungen wurden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet (§ 256a HGB). Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter lag, wurde dieser angesetzt.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die jeweilige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Verzichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Diskontierungssatz wurde der von der Bundesbank durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82% zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0% p. a., Rentenerhöhungen von 0,0% p. a. sowie eine jährliche Fluktuation von 0,0% p. a. berücksichtigt.

Altverpflichtungen im Sinne von § 28 Abs. 1 EGHGB, für die ein Passivierungswahlrecht besteht, liegen nicht vor.

Das Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 S.2 HGB wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert. Ergab sich ein Verpflichtungsüberhang, wurde dieser unter den Rückstellungen erfasst. Überstieg der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet (§ 253 Abs. 1 S.4 HGB).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen (§ 285 Nr. 25 HGB)

Für die Verrechnung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten gemäß § 246 Abs. 2 S.2 HGB wurden folgende Werte zugrundegelegt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
253.931,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
265.044,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
265.044,00
Aktiver Unterschiedsbetrag nach Vermögensverrechnung
11.113,00


Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S.3 HGB)

Auf den Unterschiedsbetrag zwischen der Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,74% (im Vorjahr 1,44%) und der Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,82% (im Vorjahr 1,78%) beträgt der Erfüllungsbetrag für die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB 255.496,00 Euro. Der von der Ausschüttungssperre erfasste Betrag beträgt 1.565,00 Euro.

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 und Nr.2 HGB)

Art der Verbindlichkeit
Restlaufzeit
größer 5 Jahre

davon mit Pfandrechten u.ä. Rechten gesichert
Art und Form der Sicherheit

Euro
Euro

gegenüber Kreditinstituten
150.000,00
0,00

Summe
150.000,00
0,00
0,00


Hinsichtlich der übrigen Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten wird auf die davon-Vermerke in der Bilanz verwiesen.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verrechnung von
Deckungsvermögen und Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen (§ 285 Nr. 25 HGB)

Die im Zusammenhang mit der Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2. S.2 HGB verrechneten Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen
Euro
verrechnete Aufwendungen
13.962,00
verrechnete Erträge
0,00


Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
192.000,00
0,00
0,00
Leasingverträge
140.876,54
22.492,89
24.542,63
Summe
332.876,54
22.492,89
24.542,63
davon ggü. verbundenen Unternehmen
192.000,00
0,00
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 67,75 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt. Aufwendungen aus

Unterschrift der Geschäftsführung

Ahnatal, 16.08.2024


(Ort, Datum)


Dipl.-Ing. Michael Horst

Dr.-Ing. Markus Grumann
(Unterschrift Geschäftsführung)

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2024 festgestellt.

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