Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 551340
Eingetragen
20.10.1992
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfZahntechnische LaboratorienZahnarztpraxen
Gegenstand
Der Vertrieb, Handel und die Herstellung von zahntechnischen Gegenständen (insbesondere Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten) aller Art, sowie branchenverwandter Gegenstände aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Tunk
seit 8.9.2006
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dental Labor Tunk GmbH

Waldburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 87.478,00 82.440,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 954,00 1.221,00
II. Sachanlagen 61.274,00 55.969,00
III. Finanzanlagen 25.250,00 25.250,00
B. Umlaufvermögen 124.963,03 106.369,94
I. Vorräte 16.578,63 18.076,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.892,55 40.774,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.591,08 4.089,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.491,85 47.519,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.176,40 15.219,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 222.617,43 204.029,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 199.652,69 177.429,69
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 151.865,10 125.276,59
III. Jahresüberschuss 22.223,00 26.588,51
B. Rückstellungen 12.358,00 13.273,00
C. Verbindlichkeiten 10.606,74 13.326,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.606,74 13.326,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 222.617,43 204.029,66

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Dental Labor Tunk GmbH wurde auf den 31.12.2010 erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungs­gesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Vorjahreszahlen wurden in Hinblick auf Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


1.1 Bilanzierungsmethoden

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Verrechnungen fanden nicht statt.


1.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn, eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde sowohl linear als auch degressiv entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich Euro 1.000,00 wurden analog zu den steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG) bewertet.

Die Bewertung der Rohstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.


2. Sonstige Pflichtangaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von folgenden Personen wahrgenommen:

Thomas Tunk, Zahntechniker, Waldburg
Ingrid Tunk, Zahntechnikerin, Waldburg



Waldburg, den 20.04.2011
gez. Thomas Tunk
gez. Ingrid Tunk

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2011 festgestellt.

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