Dental
Labor Tunk GmbH
Waldburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.478,00 |
82.440,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
954,00 |
1.221,00 |
| II.
Sachanlagen |
61.274,00 |
55.969,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.250,00 |
25.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.963,03 |
106.369,94 |
| I.
Vorräte |
16.578,63 |
18.076,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.892,55 |
40.774,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.591,08 |
4.089,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.491,85 |
47.519,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.176,40 |
15.219,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
222.617,43 |
204.029,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
199.652,69 |
177.429,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
151.865,10 |
125.276,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.223,00 |
26.588,51 |
| B.
Rückstellungen |
12.358,00 |
13.273,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.606,74 |
13.326,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.606,74 |
13.326,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
222.617,43 |
204.029,66 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dental Labor Tunk GmbH wurde
auf den 31.12.2010 erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorjahreszahlen wurden in Hinblick auf Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.1
Bilanzierungsmethoden
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Verrechnungen fanden nicht statt.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, es sei denn,
eine gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Das Anlagevermögen wurde sowohl
linear als auch degressiv entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis einschließlich
Euro 1.000,00 wurden analog zu den steuerlichen
Vorschriften (§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG) bewertet.
Die Bewertung der Rohstoffe erfolgte zu
Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans §
285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von folgenden Personen
wahrgenommen:
Thomas Tunk, Zahntechniker, Waldburg
Ingrid Tunk, Zahntechnikerin, Waldburg
Waldburg, den 20.04.2011
gez. Thomas Tunk
gez. Ingrid Tunk
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2011 festgestellt.
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