Leonhard
Kaiser GmbH
Bad Hersfeld
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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942.473,88
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989.274,87
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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7,00
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627,00
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II. Sachanlagen
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747.110,41
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783.138,41
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III. Finanzanlagen
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195.356,47
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205.509,46
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B. Umlaufvermögen
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1.908.793,26
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1.910.281,34
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I. Vorräte
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1.051.183,26
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1.175.465,64
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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605.042,62
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686.875,85
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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252.567,28
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47.939,85
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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4.728,00
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5.330,00
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Summe Aktiva
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2.855.995,14
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2.904.886,21
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
|
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I. Gezeichnetes Kapital
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511.291,88
|
|
511.291,88
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II. Kapitalrücklage
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2.096.296,72
|
|
2.096.296,72
|
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III. Kapital des stillen
Gesellschafters
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185.969,39
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224.239,34
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-2.398.944,34
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-2.310.277,01
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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|
-50.739,08
|
|
-88.667,33
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B. Rückstellungen
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628.791,00
|
|
652.944,00
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C. Verbindlichkeiten
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1.883.329,57
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|
1.819.058,61
|
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Summe Passiva
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2.855.995,14
|
|
2.904.886,21
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ANHANG
I.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1. Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen, wurde beibehalten.
Die Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen werden als gesonderter Posten
gemäß § 265 Abs. 5 HGB unter den
Finanzanlagen ausgewiesen.
2. Mitzugehörigkeitsvermerke
Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich
bei folgendem Posten der Bilanz Mitzugehörigkeit zu
einem anderen Posten:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
€ 54.996,33 (VJ: € 206.284,58)
3. Untergliederung und Einfügung von Posten
Gemäß § 265 Abs.5 HGB wurden die
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
weiter unterteilt.
In der Bilanz wurde folgender Posten
hinzugefügt:
Aktiva / Anlagevermögen (vgl. A.III.3.)
"Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen"
4. davon - Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5
HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt.
II.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
1. Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden
regelmäßig 3 Jahre zugrundegelegt, wenn sich
nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung / aufgrund
der Laufzeit eines Patents ein abweichender Zeitraum
ergibt.
2. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt. In die Herstellungskosten wurden
Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie - soweit
vorkommend - Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen.
Außerdem wurden angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgte nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der
Abschreibungssatz (p.a.) und die Abschreibungsmethode
ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
immaterielle Vermögensgegenstände 33,3 %
linear,
Gebäude 2,0 - 10,0 % linear,
Mieterein- / umbauten 10,0 - 25,0 % linear,
Fuhrpark 20,0 - 50,0 % linear,
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10,0 - 50,0 %
linear und
geringwertige Wirtschaftsgüter 100,0 % .
Für außerplanmäßige Ab- bzw.
Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.
3. Die
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert;
in 2004 erfolgte eine außerplanmäßige
Abschreibung bis auf einen Erinnerungswert.
4. Die
Ausleihungen sind - soweit verzinslich - mit dem
Nennwert bilanziert. Auf Ausleihungen in Höhe von
T€ 27 (Nennbetrag) wurden Zuschreibungen in Höhe
von T€ 2 vorgenommen. Die Tilgung betrug T€ 2.
5. Soweit in den Vorräten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren enthalten
sind, wurden diese mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Dabei wurden die tatsächlichen Anschaffungskosten oder
Durchschnittspreise berücksichtigt.
6. Die
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen. Skontoverlust und Unverzinslichkeit der
Forderungen wurden bei der Bemessung des Delkredererisikos
berücksichtigt.
7. Für
Rückstellungen wurden Erfahrungswerte oder
tatsächliche Werte angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. Für die Pensionsverpflichtung wurde die
Rückstellungsbildung gemäß § 6 a EStG
mit einem Zinsfuß von 6 % p.a. vorgenommen.
8. Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu
den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände" die Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser
Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen:
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
sonstige Vermögensgegenstände € 460,00
2. Angaben zu den Kapitalrücklagen
Im Berichtsjahr ergab sich keine Veränderung.
3. Angaben zu nicht passivierten
Pensionsverpflichtungen
Die Möglichkeit gemäß Art. 28 Abs. 2
EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht
bilanzierten
Pensionsrückstellungen beträgt T€
219.
4. Angaben zu den Verbindlichkeiten
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz
zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
(Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der
Sicherheiten) im Anhang vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 1.499.087,72.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen € 192.094,85.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen €
534.417,39.
Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um
Grundpfandrechte und Eigentumsvorbehalte.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Kai Winkelvoss, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bad Hersfeld, den 26. Juni 2007
Leonhard Kaiser GmbH
(Kai Winkelvoss)
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