DMS Daten
Management Service Halle GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.097,00 |
122.367,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.713,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
88.384,00 |
122.367,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.494.615,51 |
639.078,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
265.524,66 |
285.075,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.960,00 |
14.960,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.229.090,85 |
354.003,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.692,67 |
1.234,70 |
| Aktiva |
1.600.405,18 |
762.680,42 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
738.462,74 |
190.319,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
165.319,07 |
-156.108,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
548.143,67 |
321.427,58 |
| B.
Rückstellungen |
372.295,25 |
138.618,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
489.647,19 |
433.742,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
339.647,19 |
283.742,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.000,00 |
150.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
370.408,13 |
301.953,75 |
| Passiva |
1.600.405,18 |
762.680,42 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 01.01. bis 31.12.2021
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
1.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: DMS Daten Management Halle GmbH
Sitz: Halle (Saale)
Registergericht: Stendal
Register-Nr.: HRB 27255
1.2
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
1.3
Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten werden zum
Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren keine solchen Posten gegeben.
1.4
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den
allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
(§§ 252 bis 256 HGB) unter Berücksichtigung
der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) vorgenommen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme
der Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und
Passiva - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die
Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern
wurden in der Bilanz - soweit vorhanden - gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
1.5
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es
ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von
Währungskursgewinnen gern. § 256a Satz 2 HGB -
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Software) werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um grundsätzlich planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände
werden nur planmäßig linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800,00) wurden
überwiegend gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen (Beteiligungen) sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die
Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und
flüssigen Mittel werden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden -
falls vorliegend - durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung abgedeckt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und frühere Jahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen - bis auf
Gewährleistungs- und Aufbewahrungsrückstellungen
- nicht vor.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB)
2.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Die Restlaufzeiten der
Forderungen steilen sich wie folgt dar:
|
bis 1 Jahr (T€)
|
über 1 Jahr
(T€)
|
gesamt
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
242
|
0
|
242
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
7
|
15
|
22
|
|
249
|
15
|
264
|
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
In den
sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
|
T€
|
Personalkosten inkl.
Prämien und Tantiemen
|
72
|
Aufbewahrung von
Unterlagen
|
14
|
Gewährleistung
|
41
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
17
|
Sonstige
|
22
|
|
166
|
Die
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€
490 gliedern sich wie folgt:
|
bis 1 Jahr (T€)
|
1-5 Jahre (T€)
|
über 5 Jahre
(T€)
|
gesamt
|
Verb. aus Lieferungen
und Leistungen
|
35
|
0
|
0
|
35
|
Verb. ggü.
Gesellschaftern
|
220
|
150
|
0
|
370
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
85
|
0
|
0
|
85
|
|
340
|
150
|
0
|
490
|
Keine der bilanzierten Verbindlichkeiten sind durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 370.408,13EUR.
Dafür bestehen i.H.v. 150.000,00 EUR qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen.
3.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Für das Anlagevermögen wurden im
Geschäftsjahr planmäßige
Abschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 46
vorgenommen. In den Abschreibungen des Anlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
In den
sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine
periodenfremden Erträge enthalten.
In den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Aufwendungen von nur untergeordneter
Höhe enthalten
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher
Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung i.S.v.
§ 285 Nr. 31 HGB liegen nicht vor.
4.
Ergänzende Angaben
4.1
Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die wesentlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind,
bestehen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 93
mit
folgenden Fälligkeiten:
Risiken hieraus sind nicht erkennbar, dies auch
deshalb, da die Mietverträge für einen
überschaubaren Zeitraum abgeschlossen wurden.
4.2
Beteiligungen
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind keine
Angaben zu Beteiligungen zu machen.
4.3
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
4.4
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt
nicht.
4.5
Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
■ Herr Johannes Heibel, 07389 Ranis
(einzelvertretungsberechtigt / Befreiung § 181 BGB)
■ Herr Thomas Wolf, 73765 Neuhausen
(einzelvertretungsberechtigt / keine Befreiung § 181
BGB) Herr Wolf wurde am 24.11.2022 als
Geschäftsführer abberufen.
In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer verzichtet.
4.6
Beschäftigte
Im Geschäftsjahr 2021 waren - entsprechend
§ 267 Abs. 5 HGB - durchschnittlich 41 (Vj. 39)
Mitarbeiter beschäftigt.
5.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag
Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine
weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher
Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung
des Unternehmens führen könnten.
sonstige Berichtsbestandteile
Halle (Saale), 30. November 2022
gez.Johannes Heibel
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2022 festgestellt.
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