Kalaiwa
Lernsysteme GmbH
Aalen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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21.626,00
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26.182,00
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II. Sachanlagen
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2.628,00
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5.139,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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32.867,92
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5.793,02
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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286,84
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846,92
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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400,21
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0,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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67.884,32
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84.623,05
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Summe Aktiva
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125.693,29
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122.583,99
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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|
25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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12.500,00
|
|
12.500,00
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III. Verlustvortrag
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-122.123,05
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-93.917,94
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IV.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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16.738,73
|
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-28.205,11
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nicht gedeckter Fehlbetrag
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67.884,32
|
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84.623,05
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B. Rückstellungen
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6.576,61
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6.133,24
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C. Verbindlichkeiten
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119.116,68
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116.450,75
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Summe Passiva
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125.693,29
|
|
122.583,99
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ANHANG
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vor-schriften des
Handelsgesetzbuches.
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.1.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
II Nr. 1)
1.1.1.1. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis §
251)
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts ande-res bestimmt ist.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsab-grenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäfts-betrieb dauernd zu dienen.
5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 gebildet worden.
6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 gebildet worden.
7) Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungs-verhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
vorhanden.
1.1.1.2. Bewertungsmethoden
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresab-schlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Bei Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Her-stellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegen-stand
voraussichtlich genutzt wird.
Das bewegliche Sachanlagevermögen wird
überwiegend zuerst degressiv und später linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für das bewegliche
Anlagevermögen beträgt zwischen 2 - 10 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten
bis zu € 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Einzelwerten von über € 150,00 bis zu €
1.000,00 wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht. So wur-den
die Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten über €
150,00 bis € 410,00 im Jahr der An-schaffung voll
abgeschrieben sowie die Wirtschaftsgüter mit
Einzelwerten von über € 410,00 bis zu €
1.000,00 mit Ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorge-nommen
worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzel-risiken, die durch
Abschreibungen auf diese Forderungen zu
berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durch-schnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
6) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
8) Die Vorjahreszahlen wurden nicht auf BilMoG
angepasst.
2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1. Bilanzpositionen
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§
42 III GmbHG) bestehen in Höhe von: € 0,00
(§ 42 III GmbHG)
2. Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a)
bestehen in Höhe von:
€ 85.222,24
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
(§ 42 III GmbHG) bestehen in Höhe von:
€ 2.850,99
2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
2.2.1. Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Personalaufwand (§ 285 Nr. 8b)
a) Löhne und Gehälter in Höhe von:
€ 0,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
in Höhe von:
€ 0,00
davon für Altersversorgung in Höhe von:
€ 0,00
3. Sonstige Angaben
3.1. Organe
3.1.1. Geschäftsführung:
Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10)
Mitglieder der Geschäftsführung
N a m e Vorname
L u t z Philipp
R i e k e r Jens
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 03.08.2012
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