BWS
GmbH
Neubrandenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
427.563,00 |
426.487,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.563,00 |
2.487,00 |
| II.
Finanzanlagen |
424.000,00 |
424.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.139,92 |
58.050,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.158,46 |
56.032,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.981,46 |
2.018,39 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
60.410,88 |
| Aktiva |
497.702,92 |
544.948,46 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.018,86 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
110.410,88 |
130.829,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
95.429,74 |
20.418,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
60.410,88 |
| B.
Rückstellungen |
10.401,81 |
8.506,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
452.282,25 |
536.442,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
273.918,71 |
309.088,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
210.980,98 |
249.741,40 |
| Passiva |
497.702,92 |
544.948,46 |
Anhang
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der BWS
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB
und nach den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB)
aufgestellt.
Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der
Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem
Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268
Abs.7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem
nicht entgegenstanden.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch
gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB
zulässig, beibehalten worden.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2021 - 31.12.2021
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 210.980,98 EUR.
1.1.2020 - 31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 249.741,40 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt: Martin Seidowski
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Neubrandenburg, den 22.12.2022
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Martin Seidowski , Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2022 festgestellt.
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