Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 5945
Eingetragen
1.4.1992
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Grundbesitz und Grundbesitz Dritter

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Martin Seidowski
17033 Neubrandenburg, Ulmenring 24
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BWS GmbH

Neubrandenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 427.563,00 426.487,00
I. Sachanlagen 3.563,00 2.487,00
II. Finanzanlagen 424.000,00 424.000,00
B. Umlaufvermögen 70.139,92 58.050,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.158,46 56.032,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.981,46 2.018,39
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   60.410,88
Aktiva 497.702,92 544.948,46

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 35.018,86 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 110.410,88 130.829,85
III. Jahresüberschuss 95.429,74 20.418,97
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   60.410,88
B. Rückstellungen 10.401,81 8.506,32
C. Verbindlichkeiten 452.282,25 536.442,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 273.918,71 309.088,69
davon gegenüber Gesellschaftern 210.980,98 249.741,40
Passiva 497.702,92 544.948,46

Anhang


Anhang

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der BWS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt.
Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des  § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß      § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB zulässig, beibehalten worden.
  
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern


1.1.2021 - 31.12.2021
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 210.980,98 EUR.


1.1.2020 - 31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 249.741,40 EUR.


sonstige Berichtsbestandteile


 Geschäftsführungsorgane
 Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Martin Seidowski

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.

Neubrandenburg, den 22.12.2022

---------------------------------------------
Martin Seidowski , Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2022 festgestellt.

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