Dietmar Hartmann e.K.Liquidiert

Rendsburg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRA 1699 RD
Vorher
Blomenburg Grundstücks GmbH & Co. KG
Eingetragen
7.4.2005

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Blomenburg Grundstücks GmbH & Co. KG

Rendsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Stand 31.12.2010
EUR
Stand 31.12.2009
TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 125.999,32 134
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.279.710,79 1.280
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.365.661,51 1.428
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 1.369.122,44 1.234
4.140.494,06 4.076

PASSIVA

Stand 31.12.2010
EUR
Stand 31.12.2009
TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile
1. Komplementärkapital 0,00 0
2. Kommanditkapital 107.800,00 108
II. Verlustsonderkonten ./. 3.548.967,78 ./. 3.414
III. Rücklage 2.072.045,34 2.072
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.369.122,44 1.235
B. Rückstellungen 12.000,00 12
C. Verbindlichkeiten 4.128.494,06 4.063
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.528.480,75
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: EUR 1.000.000,00
4.140.494,06 4.076

Anhang zum 31. Dezember 2010

der Blomenburg Grundstücks GmbH & Co. KG, Rendsburg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Personengesellschaft und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Auf die Möglichkeit, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, wurde verzichtet. Insofern kann im Anhang auf die Angaben verzichtet werden, die aus den ungekürzten Bilanzposten ersichtlich sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, weil der Gesellschafter Dietmar Hartmann eine bis zum 30.06.2011 befristete Patronatserklärung über EUR 1.940.000,00 gegenüber der Gesellschaft abgegeben hat.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

a) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

b) Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Wertansatz umfasst die Einzelkosten und bis 2006 die Gemeinkosten. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung sind beachtet worden.

c) Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen vorgenommen.

d) Die Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind insgesamt in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Alle Rückstellungen entsprechen der erwarteten Inanspruchnahme.

e) Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten in Höhe von TEUR ./. 1.369 aus.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell Überschuldet. Zur Vermeidung einer tatsächlichen Überschuldung und zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft hat Herr Dietmar Hartmann eine bis zum 30.06.2011 befristete harte Patronatserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtet, für den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.940.000,00 einzustehen.

4. Sonstige Angaben

Organe:

Die Geschäftsführung obliegt gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags der Komplementärin Blomenburg GmbH.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 108.

Geschäftsführer der Komplementärin war im Geschäftsjahr

 

Herr Dipl.-Kfm. Dietmar Hartmann, Rendsburg.

Herr Dietmar Hartmann ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Rendsburg, 7. Dezember 2011

Dietmar Hartmann

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