ArianeGroup Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philippe Clar seit 26.11.2024 | Prokura |
Cornelia Thieme seit 30.1.2024 | Prokura |
Jens David Peter Dr. Franzeck seit 30.1.2024 | Geschäftsführer |
Franck Huiban seit 6.10.2023 | Prokura |
Patrick Langner seit 6.10.2023 | Prokura |
Patrick Kingsbury seit 6.10.2023 | Prokura |
Stéphane Nogatchewsky seit 31.5.2021 | Prokura |
Anne Bousquet-Kelecsenyi seit 22.9.2020 | Prokura |
Andrea Schwarz-Hadzic seit 1.8.2017 | Prokura |
Jens Dr. Lassmann seit 11.1.2016 | Prokura |
Gerald Dr. Hagemann seit 18.11.2015 | Prokura |
Stephan Neumann seit 18.11.2015 | Prokura |
Pierre Godart seit 20.11.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ArianeGroup Holding SAS | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ArianeGroup GmbHTaufkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Aufsichtsratszusammensetzung Nach § 7.1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt drei (3) Mitgliedern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 waren: (i) Dr. Gerd Gruppe (Aufsichtsratsvorsitzender), (ii) Frau Judith Bohl (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende - von den Arbeitnehmern gewählt) und (iii) Herr Martin Sion (ab 04. April 2023; bis 03. April 2023 Herr André-Hubert Roussel). Die Aufsichtsratsmitglieder wurden im März 2022 für die Berichtsperiode durch die Arbeitnehmer (Fr. Bohl) bzw. die Gesellschafterversammlung (Dr. Gruppe, Herr Roussel) wiedergewählt. Dr. Gruppe wurde in der Sitzung vom 27. Juli 2022 als Aufsichtsratsvorsitzender wiedergewählt. In derselben Sitzung wurde Fr. Bohl als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wiedergewählt. Als Vertreter der Gesellschafterin im Aufsichtsrat ersetzte Herr Sion mit Wirkung zum 04. April 2023 Herrn Roussel, der sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 03. April 2023 niedergelegt hatte. Überwachung der Geschäftsführung Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und der Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Arbeit der Geschäftsführung regelmäßig begleitet, sie bei der Leitung des Unternehmens beraten und sorgfältig überwacht und sich von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Über alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat zeitnah informiert. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsratsvorsitzenden nach Bedarf und dem Gesamtgremium auf den Aufsichtsratssitzungen ausführlich durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft informiert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt zur Geschäftsführung, die ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in insgesamt drei (3) Sitzungen - am 24. April, am 28. Juli und am 08. Dezember - beraten. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen von der Geschäftsführung ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und der Gruppe einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die gruppenweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Organisation der Gesellschaft mit der Geschäftsführung erörtert und sich von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und des Risikomanagements überzeugt. Gegenstand der ersten Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2023 war ein ausführlicher Geschäftsbericht seitens der Geschäftsführung. Bei dieser ersten Aufsichtsratssitzung am 24. April 2023 wurde der Jahresabschluss der ArianeGroup GmbH zum 31. Dezember 2022 vorgestellt. Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss wurde nach der Sitzung im Umlaufverfahren vorgenommen. Ein wichtiger Aspekt der Beratungen des Aufsichtsrats in der Berichtsperiode waren die Auswirkungen der ESA-Ministerratskonferenz am 22. und 23. November 2022. Dies schloss insbesondere die Analyse der beschlossenen Budgets im Vergleich mit den Erwartungen seitens ArianeGroup (insbesondere die Verlagerung von 100 Millionen Euro von STS zu Exploration), die gesicherte deutsche Finanzierung der Weiterentwicklung von Ariane 6 im Rahmen des sog. Block 2 und die zunehmende Betätigung von Italien (Avio) in traditionell in Deutschland bearbeiteten Technologiefeldern (z.B. LPro) ein. Ferner wurde ein Ausblick über die nötigen Budgetierungen zur Sicherung der Auslastung in Deutschland im Rahmen der Ministarratskonferenz 2025 und der dazu notwendigen Vorarbeiten der ArianeGroup gegeben. Im Übrigen hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat insbesondere über folgende Themen informiert:
Während der Sitzung vom 28. Juli 2023 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich über die Finanzsituation der Gesellschaft informiert und hierüber beraten. Hierzu gehören Verzögerungen beim Auftragseingang in den Projekten ASTRIS, hier schwerpunktmäßig begründet durch die Schlechtleistung eines Unterauftragnehmers, und ORION ESM, dort verursacht durch Nachverhandlungsbegehren des Kunden Airbus Defence and Space GmbH. Beim Bruttoertrag wurde eine negative Abweichung von 30 Millionen Euro festgestellt, insbesondere verursacht durch Kostenüberziehungen bei der Ariane 6 Entwicklung sowie Investments für das Hochfahren der Produktionskapazitäten. Es resultieren eine negative Kapitalrücklage und negative Barmittelverfügbarkeit. In der Konsequenz ist eine Einzahlung der Gesellschafterin in die freie Kapitalrücklage von 50 Millionen Euro erforderlich, die von den Anteilseignern der Gesellschafterin bereits freigegeben wurde. Diese sollte im Laufe des Jahres beschlossen und umgesetzt werden. Zudem wurden seitens der Geschäftsführung weitere Maßnahmen zur Kostenreduktion angekündigt. Ferner beriet der Aufsichtsrat über das gestärkte Enterprise Risk Management der Gesellschaft und das neu geschaffene Team in der Abteilung Corporate Finance für diesen Bereich. Der Aufsichtsrat erkannte die insoweit gut etablierten Prozesse und Strukturen an und regte weitere Verbesserungen bei der Risikobeurteilung an. Schließlich wurde dem Aufsichtsrat eine Übersicht über den Trägerraketenmarkt in Europa vorgestellt. Weitere weltweite Marktzutritte im Heavy Launcher Bereich erhöhen den Preisdruck auch in Europa. In Europa selbst dominieren Micro Launcher. Eine nicht unerhebliche, neue Herausforderung ist die European Launcher Challenge. ArianeGroup möchte hier mithilfe von Maiaspace mit einer wiederverwendbaren Lösung den Wettbewerb gewinnen. Hier stellen sich Herausforderungen bei der rechtzeitigen Qualifikation des Prometheus-Triebwerks. In der Sitzung vom 08. Dezember 2023 beriet der Aufsichtsrat über den Status des Ariane 6 Programms. Die Entwicklungsaktivitäten mit der Durchführung des Hot Firing Tests (Lampoldshausen) und Combined Tests (Kourou) hatten ESA in die Lage versetzt, einen Startzeitraum für den Erstflug der Ariane 6 zu verkünden (Juni oder Juli 2024). Ein wichtiger Schritt für die Exploitation Phase war die Konferenz in Sevilla, die mit einer Unterstützungszahlung von bis zu 340 Millionen Euro pro Jahr durch die Mitgliedsstaaten eine Perspektive für eine kostendeckende Exploitation von Ariane 6 bot. Dies setzt allerdings eine herausfordernde Verpflichtung zur Kostensenkung durch die Industrie von bis zu 11% voraus. Hierzu wurden Strategien und mögliche Einflussnahme zur Unterstützung durch die nationalen Agenturen diskutiert. Herausforderungen für Arianespace wurden demgegenüber durch den Ausstieg von Vega (Avio) aus der Vermarktung ihrer Startdienstleistungen durch Arianespace (sog. "Vexit") identifiziert. Ferner wurde über die Risikoanalyse im Rahmen des Enterprise Risk Management beraten (Fortsetzung aus letzter Sitzung), hier insbesondere über die als "material weakness" klassifizierten Risiken, sowie die Risiken im Rahmen der Projekte electric propulsion, Ariane 6 Ramp-up und Prometheus. Weiter wurde im Rahmen des Geschäftsberichts über die Themen electric propulsion (Verbesserung der Lage, finale Lösung aber nur mit Qualifikation des Triebwerks möglich), Wasserstoff (Empfehlung des Aufsichtsrats, mit den Ministerien für Verkehr und Forschung Rücksprache zu halten), Blue Origin (profitabler Vertrag über 42 Millionen Euro, gutes Beispiel für eine erfolgreiche kommerzielle Kundenbeziehung), ASTRIS (Strategie: Änderung des Projektumfangs zur Überbrückung bis zur Budgetierung neuer Gelder bei der Ministerratskonferenz 2025) und Orion (Verbesserung des Zeitplans und der Planungstransparenz seitens des Kunden). Ferner beriet der Aufsichtsrat über die Finanzsituation der Gesellschaft. Der Auftragseingang von Blue Origin (s.o.) wurde als hilfreich beurteilt, doch sind die Umsätze weiterhin durch niedrigere Budgetierung seitens ESA aus der Ministerratskonferenz (s.o.) belastet. Die Geschäftsführung betonte, dass die Situation kritisch sei, aber alle Abteilungen der Gesellschaft sich der Rückkehr zur Profitabilität verpflichtet hätten und dies für das Geschäftsjahr 2024 unter Annahme einer erreichbaren Produktivitätssteigerung und Kostenreduktion möglich sei. Eine Beschleunigung und Kostenreduzierung bei der Produktion sei bereits durch die Aktivitäten mit PLM, Shaper und Factory 4.0 im Gange. Weitere Potentiale werden beim Einsatz von Automatisierung im Rahmen von Testaktivitäten gesehen. Dies sei für Mitte 2025 möglich. Der Vorsitzende erbat regelmäße Informationen zu diesem Thema. Schließlich wurde über den Status neuer Fertigungstechnologien beraten. Zunächst wurden die bestehenden Schwierigkeiten bei einer optimierten Fertigung durch die mit dem ersten Flugmodell nicht abgeschlossenen Entwicklungsaktivitäten erläutert. Der Aufsichtsrat regte an, die Potentiale moderner Produktions- und Fertigungsverfahren stärker zu nutzen. Rechnungslegung Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Aufsichtsrat am 24. April 2023 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt und im Anschluss entsprechend beauftragt. Der Abschlussprüfer hat den von der Geschäftsführung nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Am 03. April 2024 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2023 statt. Die Jahresabschlussunterlagen sowie der Prüfbericht und alle sonstigen Vorlagen und Sitzungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung rechtzeitig ausgehändigt und von diesen sorgfältig studiert. Der Abschlussprüfer Herr Leistner nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen, ergänzende Auskünfte sowie zur Diskussion der Unterlagen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Prüfberichts des Abschlussprüfers sowie in Gesprächen und Diskussionen mit diesem den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Er hat auf Basis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts danach festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er billigte in dieser Bilanzaufsichtsratssitzung am 03. April 2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Lageberichts. Für die Feststellung des Jahresabschlusses ist gemäß § 12.1 der Satzung der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung zuständig. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Geschäftsführung sowie allen Beschäftigten der Gesellschaft für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Erfolge.
Taufkirchen, 23. April 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Gerd Gruppe, Aufsichtsratsvorsitzender Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach §21 EntgTranspG für das Berichtsjahr 2023 (Berichtszeitraum 2018 - 2022) ArianeGroup GmbH, Standorte: Bremen, Trauen, Ottobrunn und Lampoldshausen 1. Statistische Angaben für den Zeitraum 2018 - 2022:
2. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen 2.1 Stellenausschreibungen und Einstellungen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Sowohl Stellenausschreibungen als auch Einstellungen werden geschlechterneutral durchgeführt. Dennoch ist zu beobachten, dass es insbesondere auf technische Stellen mehr männliche als weibliche Bewerber*innen gibt. Dies ist vermutlich auf ein unterschiedliches Berufswahlverhalten von Männern und Frauen zurückzuführen. Um auch Mädchen für technische Berufe zu begeistern und so mehr weibliche Bewerber zu gewinnen, beteiligen sich alle Standorte am jährlich stattfindenden "Girls' Day" bzw. "Mädchen-Zukunftstag". Zusätzlich fördern wir das Interesse für technische Berufe über die Beteiligung an Jugend Forscht Wettbewerben. Weiterhin beteiligt sich die Ariane- Group GmbH an der jährlich stattfindenden "World Space Week". Dort sollen junge Menschen aus verschiedenen Ländern, insbesondere auch Frauen, für Wissenschaft, Raumfahrttechnologien und Mathe begeistert werden. 2.2 Gleitzeitregelungen / Flexible Zeitkonten Alle Standorte haben lokale Regelungen, die eine flexible Einteilung der Arbeitszeit ermöglichen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfachen. Registergericht: Amtsgericht München, HRB Nr. 215178, 2.3 Unterstützung von Teilzeitmodellen Der Wunsch nach Teilzeitarbeit wird unseren Beschäftigten nach Möglichkeit erfüllt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. 2.4 Mobiles Arbeiten Alle Standorte bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Arbeit in abgestimmten Rahmen von zu Hause aus zu erledigen. Dies fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 2.5 Während der Elternzeit wird Kontakt zu den Beschäftigten gehalten Beschäftigte in ruhenden Arbeitsverhältnissen erhalten auf Wunsch von der zuständigen Personalabteilung Informationen zur betrieblichen Weiterbildung. Die zuständige Fachführungskraft informiert die Beschäftigten darüber hinaus über Weiterbildungsmaßnahmen, die in ihrer Abteilung angeboten werden. Die Beschäftigten können zudem entsprechend den betrieblichen Regelungen an Weiterbildungen und Veranstaltungen des Betriebes teilnehmen. Beschäftigten in ruhenden Arbeitsverhältnissen wird ein jährliches Mitarbeitergespräch mit der zuständigen Führungskraft angeboten. Es dient vor allem zur Beratung über Maßnahmen zum Qualifikationserhalt und zur frühzeitigen Planung des Wiedereinstiegs. 2.6 Betriebliche Elternzeit Das Unternehmen bietet allen Beschäftigten die Möglichkeit, die gesetzliche Elternzeit von 3 Jahren um maximal 12 Monate zu verlängern. 2.7 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in Bremen und Ottobrunn Die Betreuungsplätze fördern die Rückkehr der Eltern in ihren Beruf. An beiden Standorten gibt es Plätze über eine firmeneigene Kindertagesstätte, bzw. Belegplätze in einer betriebsnahen Einrichtung. 2.8 Angebot eines Kinderferienprogramms in Bremen und Ottobrunn An beiden Standorten gibt es in den Sommerferien ein freiwilliges, anmelde- und kostenpflichtiges Freizeit- / Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder unserer Beschäftigten. 2.9 Gewährung von acht Freistellungstagen anstelle des Tariflichen Zusatzgeldes Gemäß Tarifabschluss von 2018 können Beschäftigte mit Kindern unter acht Jahren anstelle der Auszahlung des tariflichen Zusatzgeldes (jährliche Zahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdientes) eine bezahlte Freistellung für acht Tage in Anspruch nehmen. Diese musste bis Ende Oktober 2019 beantragt werden. 2.10 Booster Award Im Rahmen einer externen Ausschreibung, die sich gezielt an weibliche Studierende gewendet hat, haben zwei Absolventinnen als Preis für herausragende Studienleistungen in MINT Fächern ein Experten-Mentoring erhalten und hatten die Gelegenheit am Startplatz in Kourou einen Ariane 5 Start zu erleben. Hierfür mussten sich die Studierenden mit ihrer Masterarbeit bewerben. Eine Jury bestehend aus Mitgliedern des DLR, Thomas Reiter und dem CEO der ZEIT wählte zwei Kandidatinnen aus. 2.11. Mentoring Programm Ausgewählte weibliche Beschäftigte werden ca. ein Jahr lang durch eine erfahrene Führungskraft im Rahmen eines professionell organisierten Mentoringprogramms begleitet. Ziel ist ein vertraulicher Austausch über Themen wie z.B. Karriereentwicklung, Netzwerken und andere berufliche Fragestellungen der Mentees. 2.12. Weibliche Auszubildende In der Ausbildung gibt es eine Zielkennzahl von mindestens 30% weiblichen Auszubildenden / Dual Studierenden für die ArianeGroup GmbH. 3. Maßnahmen zur Förderung und Einhaltung der Entgeltgleichheit 3.1 Bezahlung der Tarifbeschäftigten gemäß Entgeltrahmenabkommen der IG Metall Das Entgeltrahmenabkommen sieht vor, dass Beschäftigte, geschlechtsunabhängig auf Basis der Wertigkeit der übertragenen Aufgabenstellung eingruppiert und vergütet werden. Hierzu sind die tariflichen und betrieblichen Aufgabenbeschreibungen heranzuziehen. 3.2 Bezahlung der außertariflichen Beschäftigten gemäß örtlicher und konzernweiter Betriebsvereinbarungen Basis für die Entgeltfindung im außertariflichen Bereich ist die Wertigkeit der Stelle, die im Rahmen des örtlichen Stellenbewertungsverfahrens gemäß der geltenden Betriebsvereinbarungen festgelegt wird. 3.3 Der Betriebsrat als überwachende Instanz Der Betriebsrat hat entsprechend der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen bei Ein- und Umgruppierungen seine Zustimmung zu erteilen und kommt so seiner Überwachungsfunktion bei der Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Regelungen nach. 3.4 Aufstockung des Entgelts bei Erkrankung eines Kindes Für Beschäftigte, die zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird bis zu 5 Arbeitstagen im Jahr bezahlte Freistellung gewährt. In Härtefällen kann durch den zuständigen Personalbereich unter Einbeziehung des örtlichen Betriebsrates die bezahlte Freistellung auf maximal 10 Arbeitstage erweitert werden. |
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