Schneider
GmbH
Hiddenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
2.366,00 |
3.416,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.366,00 |
3.416,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
149.822,24 |
158.801,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
36.172,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.551,84 |
116.946,33 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.782,30 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.270,40 |
5.682,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
33,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.188,24 |
175.032,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.432,20 |
1.975,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
23.588,99 |
16.940,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.456,60 |
-6.648,09 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.456,04 |
169.856,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.188,24 |
175.032,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Absatz 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Absatz 2a EStG im Erwerbsjahr voll,
solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150
€ bis 1.000 € mit 20 %, abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
67.499 € (Vorjahr: 64.030 €).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Summe
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
3.010
|
13.710
|
64.939
|
81.659
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
16.598
|
0
|
0
|
16.598
|
sonstige
|
9.386
|
0
|
37.810
|
47.196
|
Summe
|
28.994
|
13.710
|
102.749
|
145.453
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
enthalten ein Annuitätendarlehen. Bei der Ermittlung
der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis
zum Tilgungsende unterstellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Udo Schneider, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
gez. Udo Schneider
-------------------------------------------------
Schneider GmbH
Udo Schneider
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
|