Handelsfabrik Sachsen GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Worm seit 16.9.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RW Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)WeinböhlaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG(1). Die Bilanz wurde entsprechend § 266 HGB gegliedert. Das Stetigkeitsgebot nach § 252 I Nr. 6 HGB wurde beachtet. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. In dem zu veröffentlichenden Jahresabschluss macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 I S. 3, 276, 286 III, 288 und 326 HGB Gebrauch. (2). Die Zugänge zum Anlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Skonti bewertet. Das Anlagevermögen wurde unter Zugrundelegung der amtlichen Abschreibungstabellen nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Darstellung des Anlagevermögens gemäß § 268 II HGB wird im Anlagenspiegel als Anlage 4 wiedergegeben, welche Bestandteil dieses Anhangs ist. (3). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert, soweit nicht individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge zu berücksichtigen sind. Die Forde-rungen und sonstige Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: (4). Die flüssigen Mittel betreffen ausschließliche Guthaben bei Kreditinstituten. (5). Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
(6). Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden ausreichende Rückstellungen gebildet. Die Steuerrückstellung betrifft Körperschaftsteuer. Die sonstige Rückstellung betrifft eine Rückstellung für die Aufstellung des Jahresabschlusses. (7). Sämtliche Verbindlichkeiten sindinnerhalb eines Jahres fällig und unbesichert. Verbindlichkeiten sind entsprechend § 253 I HGB i. V. m. § 5 EStG mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlungsbetrag), Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Soweit unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Rücklaufzeit von über einem Jahr bestehen, werden diese mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst. (8). Geschäftsführung: Herr Ralf Worm Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dresden, den 09. Dezember 2013 Ralf Worm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.12.2013 |
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