VCC Paco Animations GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VCC Paco Animations GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZEN ZUM 31. DEZEMBER 2009 UND 2008AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20091. Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ist unter Beachtung der Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt worden. Dafür wurde teilweise von den gesetzlich zulässigen Vereinfachungen Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2009 erfolgt gemäß § 266 HGB. 2. Angewandte Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. FristigkeitenDie Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen mit TEUR 1.120 gegenüber Gesellschaftern. 5. HaftungsverhältnisseZur Beseitigung der insolvenzrechtlichen Folgen aufgrund der bilanziellen Überschuldung bei der VCC Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, hat die VCC Paco Animations GmbH, Hamburg, hinsichtlich ihrer Forderungen in Höhe von bis zu TEUR 156 den Rangrücktritt erklärt. 6. Sonstige AngabenDer Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an:
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hamburg, im Mai 2010 Michael Goritschnig |
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