Bonetti
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
vorläufige
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.503,00 |
10.499,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
15.502,50 |
10.498,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
923.331,62 |
829.350,36 |
| I.
Vorräte |
575.302,05 |
498.077,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
310.424,21 |
213.667,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.605,36 |
117.605,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.685,73 |
13.480,51 |
| Aktiva |
948.520,35 |
853.329,87 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
335.759,58 |
327.488,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
156.243,13 |
156.243,13 |
| III.
Gewinnvortrag |
21.245,62 |
-68.691,36 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.270,83 |
89.936,98 |
| B.
Rückstellungen |
30.494,14 |
31.880,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
582.266,63 |
493.960,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
582.266,63 |
493.960,65 |
| Passiva |
948.520,35 |
853.329,87 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Bonetti GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Aktiva
Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
(Rücksprache)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich der nach amtlichen Tabellen
berücksichtigten Abschreibung bilanziert.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 100,- € bis 1.000,- € netto und dem
Anschaffungszeitraum 2008 und 2009 wurden entsprechend der
steuerlichen Regelung in einem Sammelposten eingestellt und
über einem Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
Für 2010 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch
gemacht und Vermögensgegenstände mit dem
Anschaffungswert bis 410,- € sofort abgeschrieben. Ab
2018 beträgt die Grenze 800,- €.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Wertberichtigungen wurden im notwendigen
Ausmaß gebildet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden separat ausgewiesen.
Sonstige Aktivposten
Sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten, Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
II. Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken sowie künftige Preis- und
Kostenverhältnisse berücksichtigt. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine
entsprechende Abzinsung vorgenommen. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die noch
nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
des laufenden Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten
mit dem höheren Tageswert angesetzt.
C. Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind
nicht vorhanden.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt: Dott. Alberto Carlo Corsi,
Kaufmann.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 11.9.2023 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
_______________________
Hagen, 11.9.2023
gez.
Dott. Alberto Carlo Corsi als
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2023
festgestellt.
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