Friedhelm Baldowe GmbH
Doeckelstraße 11, 47839 Krefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Baldowe seit 27.1.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friedhelm Baldowe GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Durchbrechungen der Darstellungs- und Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EG-HGB nicht angegeben. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. a. Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. b. Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 € wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit die sogenannte Pool-Regelung angewendet. Die Abschreibung der in den Pool aufgenommenen Vermögensgegenstände wird einheitlich linear über 5 Jahre vorgenommen. Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben. Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistung wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Das Körperschaftssteuerguthaben gemäß § 37 KStG ist unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung ist mit dem Barwert vorgenommen worden. Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. 2. Angaben zur Bilanz a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Bilanz verwiesen. b. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs.2 HGB). 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen. b. Gesamtkostenverfahren Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. c. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 4. Sonstige Angaben a. Haftungsverhältnisse werden soweit vorhanden auf der Passivseite der Bilanz vermerkt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB sind b. Geschäftsführer und Vergütung der Geschäftsführer: Friedhelm Baldowè Stefan Baldowè Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2012 festgestellt. |
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