Elektro
Hartz GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.872,01 |
147.704,51 |
| I.
Sachanlagen |
119.872,01 |
147.704,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
187.307,08 |
196.125,21 |
| I.
Vorräte |
3.057,00 |
3.067,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.172,39 |
62.362,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.077,69 |
130.695,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
307.179,09 |
343.829,72 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
260.359,14 |
268.329,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
243.329,46 |
229.045,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.970,32 |
-14.284,41 |
| B.
Rückstellungen |
24.793,12 |
30.586,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.026,83 |
44.913,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
307.179,09 |
343.829,72 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Elektro Hartz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Elektro Hartz
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Saarbrücken
Registereintrag: Handelsregister B
Registergericht: Saarbrücken
Register-Nr.: 11893
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter unter €
250,00 wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG als sofort
abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2018
|
2017
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
22.025,78
|
32.890,05
|
2.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
19.506,00.
3.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
113.168,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
-99.966,88
|
|
13.201,12
|
verrechnete Aufwendungen
|
-3.627,00
|
verrechnete Erträge
|
7.966,18
|
|
4.339,18
|
4.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
5.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 22.026,83
(Vorjahr: EUR 44.913,96).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
IV.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier
Arbeitnehmer beschäftigt.
2.
Unterschrift der Geschäftsführung
Saarbrücken, den 28. Juni 2019
Werner Hartz
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Philipp Hartz
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2019 festgestellt.
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