BOBALIS
Agrargesellschaft mbH
Jüterbog
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
599.459,45 |
607.897,45 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
599.205,45 |
607.643,45 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Tiervermögen |
98.167,00 |
92.152,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
241.917,58 |
296.246,86 |
| I.
Vorräte |
57.704,40 |
75.469,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.073,70 |
97.284,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.447,66 |
5.579,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.139,48 |
123.493,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.105,34 |
3.893,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
950.649,37 |
1.000.189,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.786,21 |
203.470,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
177.870,09 |
195.078,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.316,12 |
-17.208,08 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
38.633,00 |
43.887,00 |
| C.
Rückstellungen |
11.679,83 |
19.290,17 |
| D.
Verbindlichkeiten |
684.550,33 |
733.542,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
427.568,57 |
473.004,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
950.649,37 |
1.000.189,48 |
Anhang
A. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für
mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
befolgt.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung fand das
Gesamtkostenverfahren Anwendung.
Der zur Offenlegung bestimmte verkürzte
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Bilanz und Anhang)
nimmt die Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 und
326 HGB - für kleine Kapitalgesellschaften - in
Anspruch.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Bobalis Agrargesellschaft mbH
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.
Juli 2015 (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Die bisher angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Käuflich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der geschätzten
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Aus
Vereinfachungsgründen wurde die Poolabschreibung
für die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren
angeschafften, geringwertigen Wirtschaftsgüter deren
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00
lagen, fortgeführt. Die Gesellschaft hat für die
Zugänge im Wirtschaftsjahr 2023 die Sofortabschreibung
für Vermögensgegenstände bis EUR 800,00
Anschaffungskosten angewendet.
Die Bewertung des Tiervermögens erfolgte, wie
auch in den Vorjahren, nach den Ausführungsanweisungen
zum BMVEL - Jahresabschluss des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und flüssige Mittel werden grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Bei Bedarf werden Forderungen einzeln
wertberichtigt. Im Jahresabschluss 2023 wurde das
Umlaufvermögen unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Sonderposten mit Rücklagenanteil wurden für
gewährte öffentliche Investitionszuschüsse
gebildet.
Gemäß Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2009 haben die
Gesellschafter von dem Beibehaltungswahlrecht nach Artikel
67 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Position wird beibehalten
und fortgeführt.
D. Informationen zur Bilanz
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
mit Rücklagenanteil haben das Ergebnis um EUR 5.254,00
erhöht.
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Henri Henrion,
Jüterbog und Janucz Hacz, Jüterbog
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sie haben
jeweils Alleinvertretungsbefugnis. Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden mit einem Zinssatz von 2% über dem jeweiligen
Basiszinssatz gem. § 247 BGB per anno verzinst.
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Gesellschafter sind von der Gesellschaft nicht eingegangen
worden.
Jüterbog, 30. Dezember 2024
Der Geschäftsführer
Henri Henrion
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2023 -
31.12.2023
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 319.503,19 EUR.
1.1.2022 -
31.12.2022
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 326.966,23 EUR.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.1.2023 -
31.12.2023
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 168.597,15 EUR.
1.1.2022 -
31.12.2022
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 207.106,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
|