I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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Die Autohandel
Rittersbacher GmbH, Germersheim hat ihren Sitz in
Germersheim. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter HRB 11007
eingetragen.
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II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
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Die Autohandel
Rittersbacher GmbH, Germersheim weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 I HGB auf.
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Der Jahresabschluss
wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
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Die Umsatzerlöse
wurden unter der erstmaligen Anwendung der
Neudefinition gem. § 277 I HGB n. F.
ausgewiesen. Die Vorjahresbeträge zu den
Umsatzerlösen und zu den sonstigen betrieblichen
Erträgen wurden angepasst.
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Der
Geschäftsbetrieb wurde zum 30.06.2016
eingestellt. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind daher nicht mit den
Vorjahresbeträgen vergleichbar.
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III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz-
und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
I 2 HGB).
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Die Finanzanlagen wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
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Die Finanzanlagen des
Anlagevermögens sind, soweit es sich um
Rückdeckungsversicherungen handelt, zum Zeitwert
bewertet.
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Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,75 % auf
die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen
ausreichend Rechnung getragen.
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Die flüssigen
Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
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Die Rückstellung
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
wurde nach der versicherungsmathematischen
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode)
gebildet. Der Rückstellungsbetrag
gemäß der PUC-Methode ist definiert als
der versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden
ist.
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Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt
(§ 285 Nr. 24 HGB):
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- pauschale
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
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- durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 4,01 %
(im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre von 3,89 %), der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
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- Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten
aus der Vergangenheit
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- Sterbetafeln nach Dr.
Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"
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Aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
T€ 40. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
die Ausschüttung gesperrt.
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Im Übrigen sind die
sonstigen Rückstellungen in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde
eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen.
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Die Verbindlichkeiten
wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
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IV. Angaben zur Bilanz
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1. Eigenkapital
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Die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB. Die
Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte ohne
Verwendung des Jahresergebnisses.
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2.
Haftungsverhältnisse
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Im Zusammenhang mit
einem Bankenpoolvertrag hat die Gesellschaft die
gesamtschuldnerische Haftung für
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bis
zu einer Höhe von T€ 15.292
übernommen. Dieses Haftungsverhältnis
besteht auch im Zusammenhang mit verbundenen
Unternehmen.
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In diesem Zusammenhang
haftet die Gesellschaft auch für
Verbindlichkeiten eines Geschäftsführers in
Höhe von T€ 1.015.
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Zur Besicherung der
Ansprüche der Kreditinstitute aus diesem
Bankenpoolvertrag wurden folgende Sicherheiten
eingeräumt:
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- Globalzession der
Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
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-
Sicherungsübereignung des Warenlagers mit
wechselndem Bestand
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-
Sicherungsübereignung des Anlagevermögens
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-
Sicherungsübereignung der Kraftfahrzeuge mit
wechselndem Bestand
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- Abtretung der
Rückübertragungsansprüche aus den zu
Gunsten eines Kreditinstituts zur Besicherung der
Rahmenlinie über T€ 9.500 derzeit und
künftig dienenden Sicherheiten
einschließlich der Abtretung der Ansprüche
auf Auszahlung eines Mehrerlöses im Falle einer
Sicherheitenverwertung
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- Sicherungsabtretung
der Ansprüche und Gutschriften auf Forderungen,
die durch die Globalzession abgetreten sind.
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Die vorgenannten
Haftungsverhältnisse bestehen zugleich zu
Gunsten verbundener Unternehmen.
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Das Risiko einer
Inanspruchnahme wird aufgrund der positiven
Entwicklung der Rittersbacher-Gruppe als gering
eingeschätzt. Anhaltspunkte für eine andere
Beurteilung liegen derzeit nicht vor.
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V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
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Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
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VI. Sonstige Pflichtangaben
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Im Jahresdurchschnitt
2016 wurden 19 Mitarbeiter gemäß der
Ermittlungsmethode des § 267 Abs. 5 HGB
beschäftigt.
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Im Geschäftsjahr
2016 erfolgte die Geschäftsführung durch:
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Herrn Georg
Rittersbacher, Ingenieur und
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Herrn Dipl.-Kaufmann
Daniel Georg Rittersbacher, Geschäftsführer
der Rittersbacher-Gruppe.
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Beide
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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