PieperMedia
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.498,63 |
5.412,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
1.498,12 |
5.412,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
377.200,35 |
458.670,38 |
| I.
Vorräte |
34.143,02 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.792,33 |
182.685,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.265,00 |
275.985,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
680,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.893,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
378.698,98 |
476.656,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.122,65 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.122,65 |
-37.893,64 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
11.893,64 |
| B.
Rückstellungen |
36.121,00 |
18.776,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
311.455,33 |
457.880,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
378.698,98 |
476.656,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der PieperMedia GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und
des Anhangs macht die Gesellschaft Gebrauch.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: PieperMedia
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 63651
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellten Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-278 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichene Bewertung
erforderten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
zwischen Euro 150,01 - Euro 410,00 werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend ihres
Fertigunsgrads mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 5.763,70
(Vorjahr: Euro 3.840,51).
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von Euro 2.500,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit
zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
31.12.2018
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
7,1
|
0,0
|
7,1
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
42,3
|
42,3
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
189,0
|
189,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
73,0
|
73,0
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
311,4
|
304,3
|
7,1
|
0,0
|
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Nicht aus der Bilanz ersichtliche
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nach
Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen,
die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach
§ 251 anzugeben sind (§285 Nr. 3a HGB)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen bestehen in Höhe von
jährlich Euro 31.141,06.
Mit einer Laufzeit von 1 - 5 Jahren in Höhe von
Euro 31.141,06.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
ohne
Geschäftsführer und Auszubildende (§ 285
Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 8.
München, 12. November 2019
gez. Felix Zollner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2019 festgestellt.
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