AIDA-Consulting GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.804,00 |
29.709,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.804,00 |
29.709,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.766,71 |
8.647,22 |
| I.
Vorräte |
56.019,10 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.240,49 |
8.090,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
507,12 |
556,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
647,00 |
661,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
179.217,71 |
39.018,18 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.183,58 |
18.704,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
47.183,58 |
-6.295,65 |
| B.
Rückstellungen |
24.415,81 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.618,32 |
19.113,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
179.217,71 |
39.018,18 |
Anhang
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss der AIDA Consulting GmbH zum
31.12.2009 wurde nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Sachanlagen
werden planmäßige lineare Abschreibungen
vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit für
geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG wurde im Geschäftsjahr
Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter in
Höhe von € 150,01 bis € 1.000,00 wurden als
Sammelposten über einen Zeitraum von 5 Jahren linear
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt
worden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Bis auf die Darlehensforderungen in Höhe von
€ 74.564,90 und Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von € 4.350,84, sind die
Forderungen kurzfristig mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind kurzfristig mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Hinsichtlich der Aufteilung der Umsatzerlöse
gem. § 285 Nr. 4 HGB wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Das Jahresergebnis wurde in den Bilanzgewinn
eingestellt.
Sonstige Angaben
Die AIDA Consulting GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft unterliegt nach § 316
HGB nicht der Prüfungspflicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Erdem Yagcioglu.
Hinsichtlich der Vergütungen für die
geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wird die
Erleichterung des § 288 Satz 1 HGB in Anspruch
genommen.
Ein Aufsichtsrat oder Beirat besteht nicht.
AIDA Consulting GmbH, Geschäftsführung
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