WENSON
Feinkost GmbH
Gummersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.101,51 |
30.668,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
18.098,01 |
30.665,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.987,52 |
163.574,34 |
| I.
Vorräte |
81.569,10 |
93.388,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.421,23 |
57.667,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.858,73 |
3.481,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.997,19 |
12.517,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
751,35 |
615,35 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.285,82 |
3.725,01 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
13.598,75 |
10.722,80 |
| F.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
106.980,51 |
50.905,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
294.705,46 |
260.212,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
76.470,58 |
-507,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.074,52 |
76.977,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
106.980,51 |
50.905,99 |
| B.
Rückstellungen |
14.944,00 |
11.517,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.761,46 |
248.694,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
259.463,26 |
218.862,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
294.705,46 |
260.212,00 |
Anhang
Wenson Feinkost GmbH
Für das Geschäftsjahr 2013
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde 2010 erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§253 Abs. 4 HGB) sowie zu
Herstellungskosten. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (255 Abs. 2 HBG).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Die
Aufbewahrungsrückstellung für steuerliche
Unterlagen wurde nach den Vorgaben der Finanzverwaltung
berechnet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Zum 31.12.2013 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von insgesamt € 5.285,82 € (§ 285
Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung
von latenten Steuern entfallen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 2.730,36 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: € 3.353,37).
Die
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) mit Restlaufzeit von über 5 Jahren
betragen € 0,00.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Burkhard Wenzlau, Kaufmann
Daniel Wenzlau, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Gummersbach, den 16.01.2015
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Wenson Feinkost GmbH
Burkhard Wenzlau Daniel
Wenzlau
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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