Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 510816
Eingetragen
17.12.2014
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
ist die Installation und Wartung von Sanitär- , Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, auch unter Nutzung regenativer Energien, Dachklempner- und Spenglerarbeiten, Serviceleistungen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und der Handel mit einschlägigen Materialien und Verbrauchsstoffen, die Immobilienverwaltung und Hausmeistertätigkeit und die Vermietung von Heiz- und Trocknungsgeräten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Sander
seit 17.12.2014
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sander Sanitär GmbH

Dingelstädt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 254.064,00 242.575,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 254.063,00 242.574,00
B. Umlaufvermögen 947.176,29 775.924,50
I. Vorräte 551.472,37 507.346,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 295.212,29 140.749,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 100.491,63 127.828,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.385,57 1.573,57
Summe Aktiva 1.202.625,86 1.020.073,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 134.600,08 120.809,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 95.809,78 81.004,29
III. Jahresüberschuss 13.790,30 14.805,49
B. Rückstellungen 15.037,00 25.981,00
C. Verbindlichkeiten 1.052.988,78 873.282,29
Summe Passiva 1.202.625,86 1.020.073,07

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 800,00 Euro wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift auf 1 Jahr abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

In den Vorräten sind keine aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2025.

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