Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 207229
Vorher
Elektro-Horst GmbH
Eingetragen
29.10.1993
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Das Handwerk der Schwach- und Starkstrom-elektrik, die Durchführung von Kabeltiefbau sowie Transportleistungen im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Horst
seit 13.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Peter Horst
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Thomas Horst
Weißenfels OT Tagewerben
50.00%
Peter Horst
Weißenfels OT Tagewerben
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Horst GmbH

Weißenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 535.087,99 488.412,42
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,04 2,04
II. Sachanlagen 535.085,95 488.410,38
B. Umlaufvermögen 1.104.103,08 849.747,46
I. Vorräte 569.023,48 302.918,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 304.763,45 256.754,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 230.316,15 290.074,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.408,39 23.320,38
D. Aktive latente Steuern 47.051,00 50.020,00
Summe Aktiva 1.709.650,46 1.411.500,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 306.756,49 285.959,93
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 233.959,93 181.294,43
III. Jahresüberschuss 20.796,56 52.665,50
B. Rückstellungen 285.886,00 323.626,58
C. Verbindlichkeiten 1.117.007,97 801.913,75
Summe Passiva 1.709.650,46 1.411.500,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Elektro Horst GmbH hat ihren Sitz in Weißenfels und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht (Reg.Nr. 207229).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 304.763,45 0,00 256.754,27 0,00

Latente Steuern

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 30,525 %.

Differenzen aus abweichendem Bilanzansatz zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen die Bilanzposition Sachanlagevermögen mit -75.600,00 EUR, die Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände darunter Anspruch aus Rückdeckungsversicherung mit 389.559,17 EUR und die Bilanzposition Rückstellungen darunter Rückstellungen für Pensionen mit -159.819,00 EUR.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 52.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und Vermögensgegenstände i.S. d. § 246 Abs. 2 und 3 HGB wurden verrechnet.

Laut dem Versicherungsmathematischen Gutachten beträgt der Wert der Rückdeckungsversicherung per 31.12.2023 389.559,17 EUR und der Wert der Pensionsverpflichtung per 31.12.2023 643.636,00 EUR.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.898,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 1.402.893,97 937.235,42 465.658,55 0,00
Vorjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 801.913,75 669.852,69 132.061,06 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 193.196,90 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nach den erteilten Auskünften der Geschäftsleitung am Abschlussstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 12.

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Thomas Horst Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Weißenfels, den 19.11.2024

gez. Horst, Thomas, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.11.2024.

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