ReComPR
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.487,00 |
4.160,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
258,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.485,00 |
3.902,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
184.749,40 |
134.074,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.627,84 |
11.431,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
161.121,56 |
122.643,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.025,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
191.236,40 |
139.259,95 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
128.715,33 |
88.697,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
76.197,52 |
45.418,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.017,81 |
30.779,00 |
| B.
Rückstellungen |
27.252,40 |
30.560,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.268,67 |
20.001,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.268,67 |
20.001,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
191.236,40 |
139.259,95 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen werden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten,
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Der Jahresüberschuss in 2013 beträgt €
40.017,81.
Bei der Gewerbesteuer ergibt sich eine Zahlung von
2.772,60 €, bzw. bei der Körperschaftsteuer eine
Zahlung in Höhe von € 3.565,56.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Rückstellung
Jahresabschluss
2.035,00 €
Rückstellung KöST/Soli
2012 3.565,56 €
Rückstellung GewSt
2012
691,40 €
Rückstellung KöST/Soli
2013 3.148,44 €
Rückstellung GewSt
2013 1.957,00
€
Rückstellung
Personalkosten 15.270,00 €
Sonstige
Rückstellungen
585,00 €
Verbindlichkeiten
Bei den hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Beträge,
die in dieser Höhe an Lieferanten zu zahlen sind. Die
Verbindlichkeiten wurden zum 30.03.2014 ausgeglichen.
Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem.
§§ 16-18 des Umsatzsteuergesetzes.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1
Gewerbesteuergesetz.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht gemäß
§ 238 HGB Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die
Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle erfolgten
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Thomas Rentschler
Mainz, 29.12.2014
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer T. Rentschler
schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe
von € 40.017,81 € nach Verrechnung mit dem
Vorjahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, 29.12.2014
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2014 festgestellt.
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