Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 753771
Vorher
Micro Deburring GmbH
Eingetragen
21.8.2015
Branche
Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf UnterlageHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
Gegenstand
Der Maschinen- und Anlagenbau, Lohnfertigung und Schleifmittelherstellung zum Entgraten, Schleifen, Polieren an Bauteilen und alle artverwandten Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Johannes Horlemann
seit 9.7.2018
Prokura
Sigrid Wagner
seit 9.7.2018
Prokura
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Micro Surfaces GmbH

Freiberg am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 410.906,00 374.514,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 147.651,00 162.990,00
II. Sachanlagen 263.255,00 211.524,00
B. Umlaufvermögen 351.876,83 636.900,26
I. Vorräte 42.160,00 144.104,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 235.755,38 452.830,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.961,45 39.965,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 569,47 6.190,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 763.352,30 1.017.604,26

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 146.015,68 122.803,13
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 97.803,13 69.877,58
III. Jahresüberschuss 23.212,55 27.925,55
B. Rückstellungen 58.812,00 115.730,00
C. Verbindlichkeiten 558.524,62 779.071,13
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 558.524,62 779.071,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 763.352,30 1.017.604,26

Anhang zum Jahresabschluss 2018

Micro Surfaces GmbH

A. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

Gesamtbetrag
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten
558.524,62
558.524,62
0,00
0,00
davon abgesichert
0,00
 
 
 
davon Gesellschafterdarlehen
475.000,00
 
 
 


§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Stefan Pütz, Am Saarufer 8, 54439 Saarburg
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
 
71691 Freiberg,  den 14.05.2019
Gezeichnet Stefan Pütz, Geschäftsführer
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 475.000,00 EUR.

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 750.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift des Jahresabschlusses: 71691 Freiberg, den 14. Mai 2019, gez. Stefan Pütz, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2019 festgestellt.

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