Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 7259 FL
Eingetragen
16.12.2008
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Der Handel mit Haustechnik, Sanitär und Heizungsartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Christiansen
seit 16.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25813 Simonsberg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSH-SH Fachhandel GmbH

Husum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.434,00 565,00
I. Sachanlagen 11.434,00 565,00
B. Umlaufvermögen 73.710,56 58.732,40
I. Vorräte 36.411,24 26.504,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.154,26 16.663,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.145,06 15.564,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 802,38 77,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 85.946,94 59.374,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 61.396,90 42.878,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 36.396,90 17.878,33
B. Rückstellungen 4.703,00 4.164,00
C. Verbindlichkeiten 19.847,04 12.332,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 85.946,94 59.374,78

Anhang zum 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma HSH-SH Fachhandel GmbH    wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit in der Bilanz keine Angaben erfolgten:
-          Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-          Angaben zur Gliederung und Darstellung
-          Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-          Sonstige Angaben
 

Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
 

Fremdwährungsumrechnung


Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.
 

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
-          Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
-          Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
-          Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten
-          angewandte Abschreibungsmethoden
-          Vorrätebewertung
 
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-          notwendige Materialgemeinkosten,
-          notwendige Fertigungsgemeinkosten und
-          Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 

Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:
-          Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
-          Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und
-          Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.
 
Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres:  17.878,33 Euro (Im Vorjahr war ein Gewinnvortrag wegen der Geschäftseröffnung nicht auszuweisen).
 
Umlaufvermögen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 11.500,00 Euro vor (§ 268 Abs. 4 HGB).
 
Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.
 
Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
 
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 19.847,04 Euro vor.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen insgesamt 0,00 Euro.
 
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
 

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 

Sonstige Angaben


Angaben über die Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-          Herr Frank Christiansen
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen diese Forderungen oder Verbindlichkeiten:
 


 

Forderungen (in EUR)

Verbindlichkeiten (in EUR)

Christiansen Frank

13.378,30

0,00
Unterlassene Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.
 
 
Gezeichnet in Husum am 30.06.2011
 
Herr Frank Christiansen

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