Betriebliche Suchtprävention Miehle GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Recht seit 21.1.2026 | Geschäftsführer |
Efstathios Rafailidis seit 7.1.2026 | Prokura |
Larissa Vollmer seit 7.1.2026 | Prokura |
Stefanie Cornelia, geb. Seidel Petersen seit 8.2.2023 | Geschäftsführer |
Paul Arno Beugel seit 8.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arverio Bayern GmbH (vormals: Go-Ahead Bayern GmbH)AugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anlagenspiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft führt die Firma Go-Ahead Bayern GmbH (im Folgenden "GABY") und hat ihren Sitz in Augsburg (86159 Augsburg, Morellstraße 33). Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg (Reg. Nr. HRB 33469) eingetragen. Sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend den Vorschriften der §§ 275 ff. HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der vorherige Abschluss umfasste den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023. Der vorliegende Abschluss stellt daher ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 dar, die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist daher eingeschränkt. Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Finanzierung der Gesellschaft ist auch über die nächsten 12 Monate hinaus sichergestellt. Zur Unterstützung der Gesellschaft in der Anlaufphase hat die Go-Ahead Holding Limited, Newcastle upon Tyne/Großbritannien, eine bis zum 30. Juni 2024 befristete Patronatserklärung gegenüber der GABY abgegeben. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 von The Go-Ahead Group Ltd. für die GABY eine Patronatserklärung für die Laufzeit der derzeitigen Verkehrsverträge ausgestellt. Daneben tritt die Go-Ahead Holding Limited mit ihren aus der Zurverfügungstellung von Liquidität entstehenden (Rückgriffs-) Forderungen gegen die GABY hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger der GABY im Rang zurück, und zwar so weit und so lange, wie dies zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft i.S.d. § 19 InsO erforderlich ist. Im Rahmen der Ende Januar 2024 abgeschlossenen Übernahme der Gesellschafteranteile sämtlicher in Deutschland ansässiger Gesellschaften durch die ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft (ÖBB) ist die ÖBB in sämtliche Patronatserklärungen und Sicherheiten eingetreten. I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Darstellungsstetigkeit ist gegeben. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Rumpfgeschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: 1. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der linearen planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern werden für die wesentlichen Gruppen des Sachanlagevermögens zugrunde gelegt:
Anlagegüterr mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden als Sammelposten "Geringwertige Wirtschaftsgüter" erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre abgeschrieben. 2. Finanzanlagen Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. 5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum des folgenden Geschäftsjahres darstellen. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden in Ausübung des Abzinsungswahlrechts nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden über ihre Restlaufzeit abgezinst. Im Geschäftsjahr vom 1.7.2023 bis 31.12.2023 erfolgte ein planmäßiger Verbrauch der Drohverlustrückstellung. Die Bewertung der Drohverlustrückstellung fand zuletzt zum Stichtag 31.12.2023 statt. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 166.516 (Vorjahr: TEUR 139.885) setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 369 (Vorjahr: TEUR 369) sowie aus sonstigen Forderungen mit einem Betrag von TEUR 166.147 (Vorjahr: TEUR 139.516) zusammen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 64.658 (Vorjahr: TEUR 64.840) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von TEUR 45.132 (Vorjahr: TEUR 47.511) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von TEUR 15.351 (Vorjahr: TEUR 15.838). Des Weiteren bestehen personalbezogene Rückstellungen mit einem Betrag von TEUR 683 (Vorjahr: TEUR 1.113). Nach HGB muss eine Drohverlustrückstellung gebildet werden, wenn schwebende Geschäfte bestehen, aus denen ein Verlust zu erwarten ist. In Bayern werden zwei Bahnstrecken über eine vertragliche Laufzeit von jeweils 12 Jahren betrieben, die zusammen einen Gesamtumsatz von voraussichtlich 2 Mrd. EUR erzielen. Der Vertrag für ENA wurde im Dezember 2021 in Betrieb genommen und der Vertrag für ABN startete im Dezember 2022. Bei der Bewertung der Drohverlustrückstellung wurden alle aktuellen Erkenntnisse aus der Entwicklung der Umsatzerlöse, Inflation, zu erwartender Personalkostensteigerung etc. berücksichtigt. Die Bestimmung der Rückstellung ist mit inhärenten Unsicherheiten und der Schätzung mehrerer Faktoren verbunden, die zu einer wesentlichen Anpassung der Rückstellung in künftigen Jahren führen kann. Es wird erwartet, dass der Grad der (Schätzungs-)Unsicherheit mit der Aufnahme und Weiterentwicklung des Betriebs und zunehmender Erfahrung abnimmt. Unter Berücksichtigung möglicher günstiger und negativer Entwicklungen dieser Schlüsselfaktoren über die 12-jährige Laufzeit jedes Vertrags ergibt sich eine Reihe von Ergebnissen, bei denen die Verträge im besten Fall immer noch Verluste erwirtschaften würden. Die wichtigsten Bereiche, in denen Schätzungsunsicherheiten bestehen, sind wie folgt:
Die Schätzungen, die in die Berechnung der Drohverlustrückstellung einfließen, beruhen auf dem aktuellen Niveau der vertraglich vereinbarten Kilometerleistung. Sollte sich die vereinbarte Kilometerzahl jedoch ändern, werden sich auch die Schätzungen für andere Inputs entsprechend ändern. Darüber hinaus können die Schätzungen der Kosten für den Materialverschleiß bei den Zügen und für geschultes Fahrpersonal vom Ergebnis zukünftiger Ereignisse abhängen und müssen möglicherweise revidiert werden, wenn sich die Umstände ändern. Die Energiekosten werden im deutschen Modell der Drohverlustrückstellung nicht als Hauptquelle für Schätzungsunsicherheiten angesehen, da der Subventionsmechanismus im Eisenbahnvertrag den Großteil der Energiekostensteigerungen abdeckt und das Risiko somit nicht vom Unternehmen getragen wird. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 5.459 (Vorjahr: TEUR 5.459) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 23.667 (Vorjahr: TEUR 75.927) sonstige Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Alle Verbindlichkeiten haben wie zum 30.06.2023 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge i.S.v. § 285 Nr. 31 HGB aus dem Verbrauch einer Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 2.566, die den planmäßigen Verlust des Rumpfgeschäftsjahres aus der Drohverlustrückstellung zugrunde liegenden Verträgen neutralisieren. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 25.181 entsteht durch eine deutlich niedrigere planmäßige Auflösung aus der Drohverlustrückstellung. Diese war aufgrund der zu erwartenden Verluste in der Anlaufphase der Augsburger Netze im Vorjahr deutlich höher kalkuliert. C. Sonstige Angaben Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 12. Oktober 2023 wurde die Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften Go-Ahead Baden-Württemberg GmbH, Go-Ahead Bayern GmbH, Go-Ahead Facility GmbH und Go-Drive Verleihgesellschaft mbH von der Go-Ahead Holding Limited an die ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft verkauft. Der Verkauf stand unter dem Vorbehalt mehrerer sog. Closing Conditions, u.a. musste die kartellrechtliche Beurteilung der EU-Wettbewerbskommission abgewartet werden. Die Closing Conditions waren per 31.01.2024 vollständig erfüllt, sodass der Gesellschafterwechsel der GAVD zur ÖBB-Personenverkehrs-Gesellschaft mbH zum 01.02.2024 vollzogen werden konnte. Ab diesem Zeitpunkt werden die GAVD und ihre Tochtergesellschaften erstmalig in den Konzernabschluss der ÖBB-Holding AG, Wien, einbezogen, die auch die Muttergesellschaft des größten und kleinsten Kreises von Unternehmen ist, für die ein Konzernabschluss erstellt wird. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 bestehen nicht. Abschlussprüferhonorar Für die Tätigkeiten des Abschlussprüfers wurden im Rumpfgeschäftsjahr Honorare für die Prüfung der GABY in Höhe von TEUR 28 (Geschäftsjahr 2022/2023: TEUR 29) aufwandswirksam verbucht. D. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung
Geschäftsführerbezüge sind keine angefallen, die Geschäftsführer sind bei der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH angestellt. II. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Rumpfgeschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Zum Bilanzstichtag beträgt die Anzahl der Mitarbeitenden 459. E. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung der Go-Ahead Bayern GmbH schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. F. Angabe von Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Rumpfgeschäftsjahres eingetreten sind Am 5. Januar 2024 wurden die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft GDL vorläufig abgeschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet noch Anpassungsmöglichkeiten nach dem Abschluss der Tarifverträge anderer EVUs. Neben den finanziellen Verbesserungen bringt der Tarifabschluss auch Änderungen hinsichtlich der Arbeitszeit für Mitarbeiter im Schichtdienst mit sich und sieht die stufenweise Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden ab 1.1.2028 vor. Die Tarifverhandlungen zwischen der DB und der GDL wurden in der Zwischenzeit ebenfalls abgeschlossen. Die Auswirkungen des DB-Tarifabschluss auf Go-Ahead kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, da Details des DB-Abschlusses noch nicht bekannt sind. Am 01. Februar 2024 fand der Gesellschafterwechsel von der Go-Ahead Holding Ltd. zur ÖBB Personenverkehr AG statt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Muttergesellschaft der GABY, die GAVD, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG. Das Jahr 2024 wird dahingehend geprägt sein von der Integration in den ÖBB-Konzern.
Augsburg, 12. April 2024 Fabian Amini Arno Beugel Stefanie Petersen Geschäftsführung der Go-Ahead Bayern GmbH LageberichtInhaltsverzeichnis 1. Geschäftsmodell und Struktur des Unternehmens 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 3. Lage der Gesellschaft a. Ertragslage b. Finanz- und Vermögenslage i. Investitionen ii. Vermögenslage iii. Finanzierung iv. Mitarbeiter v. Gesamtaussage über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum 4. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht a. Chancen- und Risikobericht i. Vertragliche Risiken ii. Betriebsrisiken iii. Marktrisiken iv. Finanzierungsrisiken v. Betriebschancen vi. Marktchancen b. Prognose- und Nachtragsbericht 1. Geschäftsmodell und Struktur des Unternehmens Die Go-Ahead Bayern GmbH (GABY) - ehemals Go-Ahead Mobility UG - mit Sitz in Augsburg wurde im April 2018 als Betriebsgesellschaft der Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH (GAVD) gegründet. Go-Ahead Bayern GmbH betreibt seit 2021 das E-Netz Allgäu und seit 2022 die Augsburger Netze mit über 10 Mio. Zugkilometern pro Jahr. Die von der GABY betriebene Fahrzeugflotte mit 78 modernen elektrischen Triebzügen werden von Leasinggesellschaften zur Verfügung gestellt. Die wirtschaftliche Entwicklung der GABY ist nur in geringem Maße von der ökonomischen Entwicklung im Bedienungsgebiet abhängig. Der Umsatz basiert auf langfristigen Verkehrsverträgen mit der öffentlichen Hand, die wiederum sogenannte Bruttoverträge mit Anreizwirkung sind, bei denen der Umsatz der GABY aus dem Vertrag bis auf eine kleine Anreizkomponente unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen ist. Das Fahrgeldrisiko ist für die GABY eingeschränkt, da die als Bruttoverträge mit Anreizwirkung abgeschlossenen Verkehre vornehmlich in Ballungsräumen erbracht werden, in denen die Pendlerströme weniger auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen reagieren. Auf der Kostenseite besteht eine Abhängigkeit von nationalen Preissteigerungen, speziell in den Bereichen Energie-, Personal- sowie Trassen- und Stationskosten. Diese werden zu einem großen Teil durch Indexierung in den Verkehrsverträgen von den Aufgabenträgern ausgeglichen. Bis zum Oktober 2023 gehörte die Muttergesellschaft GAVD zur The Go-Ahead Group Ltd. mit Sitz in Newcastle/UK und war bis dahin Teil eines internationalen Anbieters von Bus- und Bahndiensten im Nahverkehr. Mit Datum vom 12. Oktober 2023 wurde der Verkauf der GAVD nebst Tochtergesellschaften an die Österreichische Bundesbahnen-Holding (ÖBB) beschlossen, als direkte Käuferin tritt die ÖBB-Personenverkehr AG auf. Am 1. Februar 2024 fand der Gesellschafterwechsel von der Go-Ahead Holding Ltd. zur ÖBB-Personenverkehr AG in der Muttergesellschaft GAVD statt. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands rund 4,12 Billionen Euro, nominal ist das BIP also gestiegen. Dies liegt allerdings in der Inflation begründet, preisbereinigt ist die deutsche Wirtschaft im letzten Jahr in eine Rezession gerutscht, das reale Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent. Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Regeneration im Jahr 2022 jedoch geringer aus, im Jahr 2023 kam es nun sogar zu einer Rezession. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Damit befände sich Deutschland in einer Stagnation. Die Regierung rechnet für das Jahr 2024 mit einer erheblich schwächeren Entwicklung der Wirtschaftsleistung als noch im Herbst 2023 und korrigierte die Prognose um 1,1 Prozentpunkte deutlich nach unten. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesegment und allgemein der hohen Inflation sowie die allgemeine weltwirtschaftliche Schwäche, unter anderem bedingt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als noch vor sechs Monaten angenommen. Auch für das kommende Jahr 2025 wurde die Prognose nach unten korrigiert. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1251/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991/) 1 Geschäftsverlauf Die Go-Ahead Bayern GmbH ist eine der beiden Betriebsgesellschaften des Go-Ahead-Deutschland-Konzerns, die zwei Verkehrsnetze betreibt: E-Netz Allgäu (ENA) und Augsburger Netze (ABN). Nahezu alle Umsätze der Gesellschaft beziehen sich auf diese Verkehrsleistungen. Die Verträge haben eine Laufzeit bis Dezember 2033 für ENA bzw. 2034 für ABN. Nach der erfolgreichen Bewältigung der Anlaufschwierigkeiten durch die Betriebsaufnahmen des E-Netzes Allgäu im Dezember 2021 konnte der Betrieb in den vergangenen 24 Monaten dauerhaft stabilisiert werden. In dessen Folge konnte, neben der gebotenen Verlässlichkeit für die Fahrgäste, mit aktiven Kommunikationsmaßnahmen nach eigener Einschätzung auch die Reputation/das öffentliche Meinungsbild der GABY erfolgreich aufgebaut werden. Das Rumpfgeschäftsjahr 2023 war weiterhin geprägt von verschiedenen Sondereffekten und damit teilweise losgelöst von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung. Dabei führte z.B. die Einführung des Deutschlandtickets abermals zu einem starken Fahrgastanstieg, der vor allem an den Wochenenden zu Überlastungen der Zugkapazitäten führte. Die durch den Auftraggeber beauftragten Verkehrsleistungen konnte trotz personellem Unterbestand aufrechterhalten werden, jedoch musste ein Subunternehmer einen Teil der Verkehrsleistung übernehmen, da die GABY noch nicht über genügend eigenes Personal verfügt. Der Betrieb der GABY im E-Netz Allgäu wurde durch infrastrukturbedingte Probleme belastet: Die Strecke zwischen München und Lindau ist eingleisig und führt durch die hohe Verkehrsdichte und teilweise veraltete Infrastruktur immer wieder zu Problemen, die zu Verspätungen bzw. zu Ausfällen führen. Die verkehrsvertraglich maßgebliche Pünktlichkeit lag im Berichtszeitraum bei durchschnittlich 269 Sekunden Verspätung. Im Dezember 2022 wurde der Betrieb der Augsburger Netze aufgenommen. Da GABY zum Startzeitpunkt noch nicht genügend Triebfahrzeugführer für den gesamten bestellten Fahrplan zur Verfügung hatte, wurde ein Stufenkonzept mit dem Aufgabenträger verhandelt, das einen Hochlauf in drei Stufen zur Erbringung der Verkehre vorsah. Das Stufenkonzept beinhaltete auch den Einsatz von Subunternehmern, die teilweise noch Leistungen der GABY übernehmen konnten. Ab Juni 2023 sollte GABY dann den bestellten Fahrplan weitestgehend in Eigenregie übernehmen, dennoch musste ein kleiner Teil der Leistung weiterhin durch einen Dienstleister erbracht werden. Der Betrieb des ABN-Netzes und die Fahrzeugverfügbarkeit haben sich seitdem deutlich stabilisiert, jedoch hatte die schlechte Startphase erhebliche Auswirkung auf den Recruitingerfolg bei Triebfahrzeugführern. Außerdem besteht weiterhin deutschlandweit ein großer Fachkräftemangel an Triebfahrzeugführern, sodass es auch in absehbarer Zeit einen Unterbestand an Triebfahrzeugführern geben wird. Zur Vermeidung von personalbedingten Ausfällen setzt die GABY weiterhin eine hohe Anzahl von Leihtriebfahrzeugführern ein und hat weiterhin einen Subunternehmer im Einsatz. Im Oktober 2023 wurden die Verkaufsverhandlungen mit der ÖBB abgeschlossen und am 12.10.2023 wurde der Kaufvertrag zwischen Go-Ahead Holding Ltd und ÖBB Personenverkehr AG notariell gezeichnet. Im November 2023 konnte durch eine Kapitalinjektion der Go-Ahead Holding Ltd. an die GAVD genutzt werden, um auch die Tochtergesellschaft GABY deutlich zu entschulden, indem Gesellschafterdarlehen zurückgezahlt wurden. Darüber hinaus begannen im November die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft GDL. Der bestehende Tarifvertrag war zum 30.06.2023 ausgelaufen und musste neu verhandelt werden. Im Zuge der Verhandlungen konnte ein Streik vermieden werden. 3. Lage der Gesellschaft Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Der vorherige Abschluss umfasste den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023. Der vorliegende Abschluss stellt daher ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 dar, die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist daher eingeschränkt. a. Ertragslage
Umsatzentwicklung Die Gesellschaft erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 Umsatzerlöse nach Umsatzminderungen in Höhe von TEUR 80.525 (Vorjahr: TEUR 101.214). Dies ist ein Rückgang um TEUR 20.689. Der Rückgang der Umsatzerlöse um rund 20% resultiert im Wesentlichen auf dem sechs Monate umfassenden Rumpfgeschäftsjahr sowie der Inbetriebnahme der Augsburger Netze zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022, da die zugehörigen Fahrgeldeinnahmen im vorherigen Geschäftsjahr 2022/ 2023 nur anteilig angefallen sind. Die Augsburger Netze haben einen Anteil von rund 75% am Streckennetz der operativen Gesellschaft Go-Ahead Bayern GmbH. In der Prognose des letzten Geschäftsberichts ging die Gesellschaft von Umsatzerlösen vor Umsatzreduzierungen in Höhe von EUR 91,7 Mio. für das Rumpfgeschäftsjahr 2023 aus. Das niedrigere Niveau resultiert im Wesentlichen aus einem höheren Pönaleniveau, hohen baustellenbedingten Umsatzminderungen und einem niedrigeren Inflationsausgleich. Entwicklung EBITDA Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 erzielte die GABY ein EBITDA von TEUR -14.658 nach TEUR -6.011 im Vorjahreszeitraum. Somit verringerte sich das EBITDA um TEUR 8.647. Hauptgrund für die deutliche Verschlechterung des EBITDA sind wesentliche verschiedene Kostensteigerungen im Bahnbetrieb u.a. wie bereits erwähnt deutliche Mehraufwendungen für Leihpersonal und Subunternehmer, gestiegene Personalkosten (Zahlung der Inflationsausgleichsprämie) und wie oben erwähnt hohe Abzüge bei Pönalen und Umsatzminderungen. Bezogen auf die einzelnen GuV-Positionen stellt sich die EBITDA-Entwicklung wie folgt dar: Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Infrastrukturnutzungsentgelte, Pacht der eingesetzten Züge, Traktionsenergie, Instandhaltungsaufwendungen sowie Aufwendungen für Schienenersatzverkehr) betrugen im Berichtszeitraum TEUR 57.760 (Vorjahr: TEUR 87.473). Der Rückgang ist begründet in der unter der Umsatzentwicklung beschrieben Situation. Personalaufwendungen Der Personalaufwand betrug im Berichtszeitraum TEUR 12.107 (Vorjahr: TEUR 20.684). Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf dem nur sechs Monate umfassenden Vergleichszeitraum. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtszeitraum TEUR 28.877 (Vorjahr: TEUR 27.809) und haben sich u.a. durch die Betriebsaufnahme der Augsburger Netze um TEUR 1.068 erhöht. Die wesentlichen Posten im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind:
Weitere wesentliche Aufwendungen sind: Rechts- und Beratungskosten, Ausbildungskosten, Marketing, Versicherung sowie Reisekosten. Sonstige betriebliche Erträge Die ausgewiesen sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtszeitraum von TEUR 3.560 (Vorjahr: TEUR 28.741) resultieren im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Drohverlustrückstellung mit TEUR 2.566 (Vorjahr: TEUR 25.739). Jahresfehlbetrag Die Gesellschaft weist für das Rumpfgeschäftsjahr endend zum 31.12.2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.214 (Geschäftsjahr endend zum 30.06.2023: Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 7.386) aus. b. Finanz- und Vermögenslage i. Investitionen In der Berichtsperiode tätigte die Gesellschaft Investitionen in Höhe von TEUR 72 (Vorjahr: TEUR 230). Die Investitionen wurden mit TEUR 72 in Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Die genannten Investitionen stehen wiederum wesentlich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ausstattung für Meldestellen und Büroräumlichkeiten. ii. Vermögenslage Die Bilanzsumme lag zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres bei TEUR 268.894 (Vorjahr: TEUR 193.928). Davon betreffen TEUR 395 (Vorjahr: TEUR 526) das Anlagevermögen, TEUR 262.392 (Vorjahr: TEUR 179.777) das Umlaufvermögen sowie TEUR 6.107 (Vorjahr: TEUR 6.263) entfallen auf Rechnungsabgrenzungsposten. Somit wird das Gesamtvermögen wesentlich vom Umlaufvermögen geprägt. Das Umlaufvermögen wiederum wird nahezu ausschließlich durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 166.516 (Vorjahr: TEUR 139.885) beeinflusst - dies entspricht einen Anteil von 63,5 % des Umlaufvermögens. Der deutliche Anstieg um TEUR 26.631 resultiert im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen gegenüber der Organträgerin GAVD. Die per 31.12.2023 ausgewiesen Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend gegen die Muttergesellschaft GAVD. Die Forderungen lassen sich folgenden Sachverhalten zuordnen:
Die Passiva der GABY setzen sich aus dem Eigenkapital von TEUR 33.325 (Vorjahr: TEUR 0), den Rückstellungen mit TEUR 61.658 (Vorjahr: TEUR 64.840) und den Verbindlichkeiten mit TEUR 173.911 (Vorjahr: TEUR 129.088) zusammen. Die Verbindlichkeiten sind geprägt durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 144.464 (Vorjahr: TEUR 47.290) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit TEUR 29.126 (Vorjahr: TEUR 81.384). Der deutliche Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus der im Rumpfgeschäftsjahr erfolgten Eigenkapitalzuführung durch die Muttergesellschaft. Die erhaltenen Gelder wurden für die Rückzahlung der Intercompany Darlehen genutzt. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um TEUR 3.182 hängt im Wesentlichen mit der Inanspruchnahme der Drohverlustrückstellung zusammen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 97.174 ergibt sich im Wesentlichen aus dem Betriebsstart des Netzes ABN und ist u.a. auch auf eine Überzahlungssituation aus den Zuscheidungen des Deutschlandtarifs und auf den Aufbau aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pönalen an die BEG zurückzuführen. iii. Finanzierung Die Liquidität der GABY wird durch den Finanzverbund der ÖBB sichergestellt. Wie im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten betragen unverändert zum Vorjahr TEUR 4.
Liquiditätsgrad I = Zahlungsmittel / Kurzfristige Schulden Liquiditätsgrad II = (Kurzfristige Vermögensgegenstände - Vorräte) / Kurzfristige Schulden Liquiditätsgrad III = Kurzfristige Vermögensgegenstände / Kurzfristige Schulden Der Liquiditätsgrad I in Höhe von null Prozent resultiert aus dem Effekt, dass durch den Cash-Pool-Vertrag keine Banksalden bei der GABY am Tagesende verbleiben. Der Liquiditätsgrad II/III ist nahezu auf Vorjahresniveau. Die Finanzierung der Gesellschaft ist auch über die nächsten 12 Monate hinaus sichergestellt. Zur Unterstützung der Gesellschaft in der Anlaufphase hat die Go-Ahead Holding Limited, Newcastle upon Tyne/Großbritannien, eine bis zum 30. Juni 2024 befristete Patronatserklärung gegenüber der GABY abgegeben. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 von The Go-Ahead Group Ltd. für die GABY eine Patronatserklärung für die Laufzeit der derzeitigen Verkehrsverträge ausgestellt. Daneben tritt die Go-Ahead Holding Limited mit ihren aus der Zurverfügungstellung von Liquidität entstehenden (Rückgriffs-) Forderungen gegen die GABY hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger der GABY im Rang zurück, und zwar so weit und so lange, wie dies zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft i.S.d. § 19 InsO erforderlich ist. Im Rahmen der Ende Januar 2024 abgeschlossenen Übernahme der Gesellschafteranteile sämtlicher in Deutschland ansässiger Gesellschaften durch die ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft (ÖBB) ist die ÖBB in sämtliche Patronatserklärungen und Sicherheiten eingetreten. iv. Mitarbeiter Im Berichtszeitraum waren in der Gesellschaft durchschnittlich 446 (Vorjahr: 430) Mitarbeiter angestellt. v. Gesamtaussage über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum Bei Inanspruchnahme der Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 2.566 erzielte die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.214. Die erwarteten Verluste aus den oben genannten Verkehrsverträgen wurden bereits in den Vorjahren durch die Bildung der Drohverlustrückstellung antizipiert, so dass der Eintritt dieser Verluste, die in der Anlaufphase eines Verkehrsvertrags nicht ungewöhnlich sind, abgedeckt ist. Im Rumpfgeschäftsjahr 2023 ergaben sich Mehrkosten insbesondere für baustellenbedingte Umsatzminderungen/ Pönalen, Leihtriebfahrzeugführer und Subunternehmen, sodass die Drohverlustrückstellung nicht ausreichend war. Neben den Anlaufeffekten sind die Gründe dafür auch Regelungen aus dem Verkehrsvertrag, die für die GABY die Übernahme von wirtschaftlichen Risiken bedeuten. So werden Kostensteigerungen bei starker Inflation nicht komplett ausgeglichen und für baustellenbedingte Abbestellungen müssen umfangreiche Umsatzminderungen ohne wesentlichen Remanenzkostenausgleich hingenommen werden. Die Finanzlage des Unternehmens ist aufgrund der über die o.g. Patronatserklärungen gewährleisteten Unterstützung durch den Mutterkonzern sichergestellt. Die Vermögenslage hat sich durch die Tilgung von Intercompany Darlehen nach einer Eigenkapitalzuführung durch den Gesellschafter Go-Ahead Holding Ltd. im November 2023 stark verbessert. Insgesamt zeigt sich die Geschäftsführung mit der Entwicklung der Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2023 noch nicht zufrieden. Mit steigender Verfügbarkeit von Triebfahrzeugführern soll aber die Qualität der Verkehrserbringung steigen und sich das wirtschaftliche Ergebnis verbessern. 4. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Für den Prognose-, Chancen- und Risikobericht wird ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlussstichtag zugrunde gelegt. Daher umfasst die Prognose das laufende Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 sowie das Geschäftsjahr 2024. a. Chancen- und Risikobericht Die GABY ist in das Risikomanagement der deutschen Go-Ahead-Gesellschaften eingebunden. In diesem Rahmen wird halbjährlich durch das Management eine Aufnahme aller aktuellen Risiken, ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gesellschaften sowie des Grades, in dem die Risiken aktuell beherrscht sind, durchgeführt. Die Risiken und die Angemessenheit aktueller Gegenmaßnahmen werden dann im Management-Team beurteilt und eventuell erforderliche Korrekturen festgelegt. Neben diesem übergeordneten Risikomanagementsystem verfügt die GABW ebenfalls über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS), ein Compliance-Managementsystem (CMS) sowie ein Qualitäts-Managementsystem (QMS) zur weiteren Risikobeherrschung. Die einzelnen Risiken sind zu gleichartigen Kategorien zusammengefasst: i. Vertragliche Risiken Bei der Abrechnung von Verkehrsverträgen mit Aufgabenträgern oder von Einnahmeaufteilungen mit der DB AG bzw. mit Verkehrsverbünden kann es durch unterschiedliche Interpretation der zugrunde liegenden Verträge zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen. Die Verkehrsverträge der GABY sind weitgehend in Bezug auf die Entwicklung von Energiepreisen, Personalkosten und sonstigen Preissteigerungen indexiert, sodass Risiken steigender Preise entgegengewirkt wird. Bei einer starken Inflation kann die Lücke zwischen steigenden Kosten und Umsatzerlösen nicht vollständig geschlossen werden. Bei Verkehrsverträgen können sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen verschlechtern, sodass die Bedienung des Vertrages in der Restlaufzeit voraussichtlich zu einem negativen Ergebnis führen wird. Treten solche Verschlechterungen ein, werden entsprechende Rückstellungen angesetzt. Das Eintrittsrisiko von vertraglichen Risiken wird mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Aufgrund der Struktur der Verkehrsverträge und der Abrechnungen dieser - insbesondere der ungewisse Zeitpunkt, wann finale Abrechnungen der GABY vorliegen - kann von Schätzungen nicht abgesehen werden. Sobald neue Kenntnisse (z. B. neue Fahrgastzählungen, Informationen durch die Verkehrsverbünde oder Anforderungen des Aufgabenträgers) vorliegen, werden diese Schätzungen aktualisiert. Insbesondere die in den Jahren 2021 bis 2023 eingetretenen starken Erhöhungen der Strom- und Erdgaspreise, infolge u.a. von Erdgasknappheit, des Ausstiegs aus der Erzeugung von Strom in Kernkraftwerken und des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, haben sich die Kosten der GABY erhöht. Diese werden durch die Indexierungsmechanismen der Verkehrsverträge vollständig kompensiert, jedoch verbleibt für die Zeit zwischen der Preiserhöhung und der Abrechnung des jeweiligen Vertragsjahres ein Liquiditätsnachteil für die GABY. Wenn von dem zuständigen Aufgabenträger keine Unterstützung geleistet wird, dann wird es den Muttergesellschaften der GABY (unmittelbar der GAVD, mittelbar nach Gesellschafterwechsel der neuen Muttergesellschaft ÖBB Personenverkehr AG) zufallen, die GABY mit der notwendigen Liquidität auszustatten. Es besteht kein Anhaltspunkt, an der Fähigkeit dieser Gesellschaften, die notwendige Liquidität bereitzustellen, zu zweifeln. ii. Betriebsrisiken Die Geschäftstätigkeit der GABY basiert auf einem technologisch komplexen Produktionssystem. Bei Störungen entweder des physischen oder des IT-Betriebs, die zu einer eingeschränkten Qualität, einer Reduzierung der Pünktlichkeit oder zu Zugausfällen führen, besteht das Risiko von Pönalen durch den Aufgabenträger. Das Qualitäts- und Vertragsmanagement überwacht diese Risiken. Mit Pönalen ist auch zukünftig zu rechnen. Diesen Pönalen liegen z. B. Infrastrukturprobleme, Ausfälle wegen Personalmangel, krankheitsbedingte Ausfälle und beschränkte Verfügbarkeit der Fahrzeuge wegen technischer Störungen zugrunde. Die Geschäftsführung geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die bis zum Ende des Berichtszeitraums erreichte gute betriebliche Stabilität des E-Netzes Allgäu beibehalten und weiter verbessert wird. Bis die GABY über eine ausreichende Anzahl eigener Triebfahrzeugführer verfügt, ist sie dem Risiko der Nichtverfügbarkeit von Personal, entweder durch Verzögerungen in der Rekrutierung und Ausbildung eigener Kräfte oder durch Knappheit am Markt für Fremd-Triebfahrzeugführer, ausgesetzt. Nach wie vor ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt angespannt. Der Hochlauf des benötigten Personals der GABY ist - insbesondere nach dem schwierigen Start des Betriebsnetzes langsamer als erwartet. Trotz der guten Fortschritte wird hier das Risiko als mittelhoch eingeschätzt, dass zusätzliche Aufwendungen für Leihpersonal oder auch sporadischer und geplante Ausfälle aufgrund von Triebfahrzeugführermangel entstehen können. Obwohl die von GABY eingesetzte Flotte sowie der Instandhaltungsstandort neu gebaut worden sind, besteht prinzipiell das Risiko, dass durch sich ändernde Normen und Anforderungen Nachrüstungen erforderlich werden, die zumindest mit Verfügbarkeitsrisiken für GABY verbunden wären. Die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Risiken im Prognosezeitraum wird als sehr niedrig angesehen. Das Unternehmen ist in Klagen, Untersuchungen und verschiedene andere rechtliche Verfahren von Mitarbeitern, Lieferanten, Regierungsbehörden oder anderen verwickelt und könnte dies auch werden. Die Ergebnisse solcher Rechtsstreitigkeiten, Untersuchungen und sonstiger rechtlicher Verfahren sind von Natur aus unvorhersehbar. Jegliche Ansprüche durch oder gegen das Unternehmen, ob berechtigt oder nicht, können zeitaufwendig sein, zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen, den Ruf schädigen, einen erheblichen Zeitaufwand für das Management erfordern und erhebliche Ressourcen binden. Sollte eines dieser Gerichtsverfahren zu Ungunsten des Unternehmens entschieden werden oder sollte es einen Vergleich abschließen, könnte es zu Wertberichtung von Forderungen, Schadensersatzforderungen oder Einschränkungen der Geschäftstätigkeit kommen, was negative Auswirkungen haben könnte. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird niedrig eingeschätzt. Im Schienennetz kann es manchmal zu baubedingten Sperrungen oder Beschränkungen kommen, die von der GABY nicht kontrollierbar sind. Diese Situationen können die Pünktlichkeit der Züge des Konzerns beeinträchtigen und zu Pönalen führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, wird ein regelmäßiger Dialog mit dem Aufgabenträger geführt, um durch alternative Aktionen die negativen Konsequenzen für die GABY zu minimieren. iii. Marktrisiken Maßgeblich für die Entwicklung des Regionalverkehrs sind einerseits die verfügbaren Mittel der Aufgabenträger, andererseits die Nachfrage nach SPNV-Angeboten durch Reisende. Da Bestellungen der Verkehrsdienstleistungen durch die Aufgabenträger den überwiegenden Anteil der Umsatzerlöse der GABY bestimmen, hätten mögliche Reduzierungen dieser Bestellungen, z.B. wegen Mittelknappheit der Aufgabenträger, direkte Auswirkungen auf die GABY. Die Verkehrsverträge enthalten Regelungen, die bei Bestellungsänderungen die Fixkostendeckung der GABY weitgehend absichern. Angesichts des politischen Willens der Landesregierung, den Nahverkehr weiter auszubauen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als gering angesehen. Der Fachkräftemangel, eine hohe Fluktuation bei Triebfahrzeugführern sowie steigender Personalbedarf - durch Leistungsnachbestellungen des Auftraggebers sowie durch neue Tarifverträge - sind ein marktüblich vorhandenes Risiko, welches alle im SPNV tätigen Unternehmen gleichermaßen betrifft. Insgesamt wird dies als steigendes Risiko im Rahmen der Verkehrserbringung des E-Netzes Allgäu und auch der Augsburger Netze betrachtet. Ein weiterer, steigender Kosten- und Risikofaktor ist die Pönalisierung von Zugverspätungen und Zugausfällen, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht selbst zu verantworten hat, sondern deren Ursache in der Infrastruktur und hoher Baustellendichte liegt. Nicht zuletzt bestehen für die GABY Risiken aus zunehmender Baustellentätigkeit der DB InfraGo AG. Sollten Großbaustellen zu Ausfällen der Betriebsleistung führen, muss die GABY mit Umsatzminderungen im Umsatz rechnen. Es erfolgt nur ein geringer und nicht kostendeckender Remanenzkostenausgleich. iv. Finanzierungsrisiken Der ehemalige Gesellschafter The Go-Ahead Group Ltd. hat im November 2023 eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von rund EUR 89 Mio. für die GAVD, der Muttergesellschaft der GABY, vorgenommen. Diese stellt die wirtschaftliche Stabilität der Go-Ahead Gruppe in Deutschland sicher und stärkt ihre wirtschaftliche Basis. In diesem Zuge wurde bei der GABY eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von EUR 55,9 Mio. vorgenommen. Alle für die Betriebsaufnahme der GABY-Verkehrsverträge notwendigen Finanzierungen sind abgeschlossen. Noch ist die GABY von einer Finanzierung unmittelbar durch ihre Gesellschafterin, die GAVD und nach Erwerb durch den ÖBB-Konzern von der neuen Gesellschafterin ÖBB Personenverkehr AG, abhängig. Erforderliche Liquidität wird im Bedarfsfall im Rahmen des Cash- Pooling-Vertrags zur Verfügung gestellt. Das Vorliegen der genannten Patronatserklärungen zugunsten der GABY sowie die Bonität der Gesellschafter stellen über den Zeitraum der Patronatserklärungen sicher, dass in dieser Hinsicht kein Finanzierungsrisiko besteht. Die ÖBB ist in die entsprechenden Vereinbarungen eingetreten und beabsichtigt langfristig die Entwicklung der Gruppe sicherzustellen. Aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken sieht die Geschäftsführung keine Bestandsgefährdung der Gesellschaft und geht von einer uneingeschränkten Fortführung des Unternehmens aus. v. Betriebschancen Sollte es im direkten Verhältnis mit der DB Netz AG möglich werden, Schadenersatz für infrastrukturbedingte Verkehrsvertragspönalen zu bekommen oder durch Neuverhandlung der Verkehrsverträge eine Pönalisierung der GABY für infrastrukturbedingte Ausfälle und Verspätungen zu vermeiden, dann würde das zu einer strukturellen Verbesserung der Position der GABY führen. In beiderlei Hinsicht gibt es positive Entwicklungen am Markt, eine Finalisierung ist noch nicht erfolgt. vi. Marktchancen Die Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 führt voraussichtlich langfristig zu deutlichen Fahrgaststeigerungen führen. Schon jetzt sind auf einigen Strecken und an den Wochenenden die Züge überlastet. Wir gehen davon aus, dass die Aufgabenträger die Kapazitäten durch Zubestellungen erhöhen werden. Des Weiteren können sich in Zukunft für die GAVD neue Möglichkeiten aus der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im SPNV-Markt ergeben, denn die ÖBB hat sich öffentlich schon deutlich zu ihrem Anspruch geäußert, weiter im Süddeutschen Raum wachsen zu wollen. Grundsätzlich sehen wir langfristig weiter steigende Chancen aus der Verkehrswende und dem verstärkten Hinwenden zu einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten. b. Prognose- und Nachtragsbericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird nach den vorläufigen Zahlen mit einem Umsatz vor Umsatzreduzierungen von ca. EUR 175 Mio. kalkuliert. Der Ausweis der Umsatzabzüge und Pönale erfolgt innerhalb der Umsatzerlöse. Durch den zunehmend stabileren Betrieb geht die Gesellschaft von einer Reduktion der Umsatzabzüge und Pönale auf EUR 7,5 Mio im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 aus. Die Gesellschaft geht von einer leichten Verbesserung des EBITDA für das Geschäftsjahr 2024 aus, wobei die zu erwartenden Verluste durch die Auflösung der Drohverlustrückstellung gedeckt werden sollen. Die Auswirkungen der in den Geschäftsjahren 2021/2022 sowie 2022/2023 eingetretenen starken Erhöhungen der Strom- und Erdgaspreise, infolge u.a. von Erdgasknappheit, des Ausstiegs aus der Erzeugung von Strom in Kernkraftwerken und des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, sind im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" dargestellt. Die genauen Auswirkungen des sich seit dem 7. Oktober 2023 entwickelnden Konflikts im Nahen Osten lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Hinsichtlich der weiteren Unterstützung unserer Gesellschaft durch die Go-Ahead-Gruppe bzw. die ÖBB Personenverkehr AG, verweisen wir auf die Details in Abschnitt 3.b.iii. dieses Lageberichts. Die verkehrsvertraglich maßgebliche Pünktlichkeit im E-Netz Allgäu lag im Berichtszeitraum bei durchschnittlich 165 Sekunden Verspätung. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird nach vorläufigen Daten ein Wert von 134 Sekunden Verspätung (Kappung) erzielt. Am 5. Januar 2024 wurden die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft GDL vorläufig abgeschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet noch Anpassungsmöglichkeiten nach dem Abschluss der Tarifverträge anderer EVUs. Neben den finanziellen Verbesserungen bringt der Tarifabschluss auch Änderungen hinsichtlich der Arbeitszeit für Mitarbeiter im Schichtdienst mit sich und sieht die stufenweise Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden ab 1.1.2028 vor. Die Tarifverhandlungen zwischen der DB und der GDL wurden in der Zwischenzeit ebenfalls abgeschlossen. Die Auswirkungen des DB Tarifabschluss auf Go-Ahead kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Am 1.2.2024 fand der Gesellschafterwechsel von der Go-Ahead Holding Ltd. zur ÖBB Personenverkehr AG in der Muttergesellschaft GAVD statt. Das Jahr 2024 wird dahingehend geprägt sein von der Integration in den ÖBB-Konzern.
Augsburg, 12. April 2024 Fabian Amini Arno Beugel Stefanie Petersen Geschäftsführung der Go-Ahead Bayern GmbH BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Go-Ahead Bayern GmbH, Augsburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Go-Ahead Bayern GmbH, Augsburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Go-Ahead Bayern GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 12. April 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Dr. Dominic Sommerhoff, Wirtschaftsprüfer Susanne Berghoff-Flüel, Wirtschaftsprüferin |
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