Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 176194
Vorher
Bücheler Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
11.5.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Betrieb von Internetportalen, Halten und Verwalten von Firmenbeteiligungen, Business Development, Consulting, Werbung, Marketing, Vertrieb und E-Commerce sowie Dienstleistungen im zulassungsfreien Handwerk und handwerksähnlichen Gewerbe.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christoph Bücheler
Am Griesbichl 2, 82541 Münsing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ETAVA GmbH

Münsing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 79,00
I. Sachanlagen 2,00 79,00
B. Umlaufvermögen 5.453,09 3.053,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.130,39 3.053,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 322,70 0,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.703,07 21.139,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.158,16 24.272,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 46.139,67 -20.056,41
III. Jahresüberschuss 8.436,60 -66.196,08
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 12.703,07 21.139,67
B. Rückstellungen 1.700,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 16.458,16 23.272,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.192,00 17.470,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.158,16 24.272,24

Anhang


Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss der ETAVA GmbH ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegeben Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Durch die erstmalige Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde eine Änderung der bisher angewandten Bewertungsmethoden und eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht erforderlich.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274 a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt.


Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das Stammkapital von Euro 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB oder aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu vermerken.


Ergebnisverwendungsbeschluss
Über die Ergebnisverwendung wurde in der Gesellschafterversammlung am 20. Oktober 2011 wie folgt beschlossen:
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 8.436,60 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Christoph Bücheler, Münsing, geführt.
Neben dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.


Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Münsing, den 31. Oktober 2011


………………………………………………………………….
Christoph Bücheler
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.

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