Röth
Textilbau GmbH
Alsenz
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
9.583,00 |
14.583,00 |
| B.
Anlagevermögen |
43.117,10 |
33.404,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.803,00 |
4.137,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.258,00 |
29.217,00 |
| III.
Finanzanlagen |
56,10 |
50,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
126.809,96 |
92.303,69 |
| I.
Vorräte |
19.779,50 |
21.657,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.802,52 |
63.851,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.227,94 |
6.794,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.626,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
183.136,26 |
140.290,69 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.765,70 |
6.797,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.202,30 |
7.843,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.032,00 |
10.359,26 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.870,56 |
131.492,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
183.136,26 |
140.290,69 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Aufwendungen für die Erweiterungen des
Geschäftsbetriebs
II. Eigenkapital
III. Verbindlichkeitenspiegel
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
V. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen
für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
und auf den Firmenwert
III. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz und unbeschränkte Haftung
für andere Gesellschaften
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00
€ werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Aufwendungen für die Erweiterungen des
Geschäftsbetriebs
Aufwendungen für die Entwicklung eines
LKW-Rückwand-Planenhalterungssystems wurden gem.
§ 269 S. 1 HGB zum 31.12.2006 mit 15.000,00 EUR
aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear pro rata
temporis über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.
I. Eigenkapital
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des
Stammkapitals um 25.000,00 auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nur gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 92.081,31 EUR (Vorjahr:
47.313,40 EUR). Zur Absicherung der vorgenannten Darlehen
wurden global die Ansprüche gegen Drittschuldner bzw.
Drittschuldnerkreis mit den Anfangsbuchstaben A - W von
Röth Textilbau abgetreten. Die
Gesellschafter-Geschäftsführerin hat
persönliche Bürgschaften für die Darlehen
übernommen.
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafter-Geschäftsführerin
Darlehensforderungen in Höhe von
74.939,52 €. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses
Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt mit 6,0 % aus dem jeweiligen
Darlehensstand.
V. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.
II. Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen für
die Erweiterung des Geschäftsbetriebs und auf den
Firmenwert
Die aktivierten Aufwendungen für die Erweiterung
des Geschäftsbetriebs wurden planmäßig
über 3 Jahre pro rata temporis abgeschrieben. Die
planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 1 und 2
EStG.
Der Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wurde
planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben. Die
planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG.
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz und unbeschränkte Haftung für
andere Gesellschaften
Die Gesellschaft hält Genossenschaftsanteile an
der Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz eG in Höhe
von 50,00 EUR.
Die Gesellschaft hat keine persönlichen
Haftungen für andere Gesellschaften übernommen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau
Monika Röth
Gryphiusweg 36
68307 Mannheim
geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Alsenz, 08. Mai 2008
Monika Röth
(Geschäftsführerin)
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 81.789,25 EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 84.179,59 EUR.
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