Röth Textilbau GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kaiserslautern HRB 12140
Eingetragen
6.9.2004
Branche
Herstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die InnenausstattungGroßhandel mit TextilienHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens besteht in der Herstellung und dem Vertrieb von Beplanungen aller Art, von Zelten sowie von Dekorationsartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Röth
seit 24.9.2008
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

68307 Mannheim, Gryphiusweg 36
25.000 €
50.00%
55583 Bad Münster am Stein-Ebernburg, Am Götzenfels 18
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Röth Textilbau GmbH

Alsenz

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 9.583,00 14.583,00
B. Anlagevermögen 43.117,10 33.404,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.803,00 4.137,00
II. Sachanlagen 39.258,00 29.217,00
III. Finanzanlagen 56,10 50,00
C. Umlaufvermögen 126.809,96 92.303,69
I. Vorräte 19.779,50 21.657,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.802,52 63.851,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.227,94 6.794,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.626,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 183.136,26 140.290,69

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 4.765,70 6.797,70
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 18.202,30 7.843,04
III. Jahresfehlbetrag 27.032,00 10.359,26
B. Rückstellungen 4.500,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 173.870,56 131.492,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 183.136,26 140.290,69

Anhang

Inhaltsverzeichnis
 

 
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
 
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

 

 
C. Angaben zu Bilanzposten
 
I. Aufwendungen für die Erweiterungen des Geschäftsbetriebs
II. Eigenkapital
III. Verbindlichkeitenspiegel
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
V. Haftungsverhältnisse

 

 
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
 
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs
und auf den Firmenwert
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

 

 
E. Sonstige Angaben
 
I. Anteilsbesitz und unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
II. Geschäftsführungsorgane

 

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

 
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

 
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

 
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

 
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

 

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 
I. Bilanzierungsmethoden
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

 
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

 
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

 
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

 

 
II. Bewertungsmethoden
 
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

 
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

 
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

 
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

 
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

 
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

 
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

 
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

 

 

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Aufwendungen für die Erweiterungen des Geschäftsbetriebs
 
Aufwendungen für die Entwicklung eines LKW-Rückwand-Planenhalterungssystems wurden gem. § 269 S. 1 HGB zum 31.12.2006 mit 15.000,00 EUR aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear pro rata temporis über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.

 

 

I. Eigenkapital

 
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt.
 

 

II. Verbindlichkeitenspiegel

 
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nur gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 92.081,31 EUR (Vorjahr: 47.313,40 EUR). Zur Absicherung der vorgenannten Darlehen wurden global die Ansprüche gegen Drittschuldner bzw. Drittschuldnerkreis mit den Anfangsbuchstaben A - W von Röth Textilbau abgetreten. Die Gesellschafter-Geschäftsführerin hat persönliche Bürgschaften für die Darlehen übernommen.

 

 
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
 
Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter-Geschäftsführerin Darlehensforderungen in Höhe von 74.939,52 €. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt mit 6,0 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
 

 
V. Haftungsverhältnisse
 
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten
 
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
 
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

 

 
II. Abschreibungen auf aktivierte Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs und auf den Firmenwert

Die aktivierten Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs wurden planmäßig über 3 Jahre pro rata temporis abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend den steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG.

 
Der Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wurde planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend den steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG.

 

 
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

 

 

E. Sonstige Angaben

 
I. Anteilsbesitz und unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
 
Die Gesellschaft hält Genossenschaftsanteile an der Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz eG in Höhe von 50,00 EUR.
Die Gesellschaft hat keine persönlichen Haftungen für andere Gesellschaften übernommen.

 
 
II. Geschäftsführungsorgane
 
Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau

 
Monika Röth
Gryphiusweg 36
68307 Mannheim

 
geführt.

 

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

 

 

 
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 
Alsenz, 08. Mai 2008

 

 

 

 
Monika Röth
(Geschäftsführerin)

 
 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

1.1.2007 - 31.12.2007

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 81.789,25 EUR.

1.1.2006 - 31.12.2006

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 84.179,59 EUR.

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