Sonstige private Wach- und Sicherheitsdienste
H + K Zweithaar GmbHLiquidiert
77815 Bühl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Hertweck seit 11.1.2021 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H + K Zweithaar GmbHBühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, da bei der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Anpassungen nicht erforderlich waren. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, soweit dies nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz möglich war. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden soweit keine abweichende Regelung des BilMoG greift. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf den vorhergenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht zwingend andere Bewertungsmethoden vorschreibt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen. Beim bereits vorhandenen beweglichen Anlagevermögen wurden steuerlich motivierte Abschreibungsmethoden aus den Vorjahren fortgeführt.Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel. i der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar waren, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Herstellungskosten einbezogen wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst war. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und
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| Familienname | Vorname | Berufsbezeichnung | Vertretungsbefugnis |
| Hertweck | Manfred | Geschäftsführer | Einzelvertreungsbefugnis, befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB |
Dem Geschäftsführer wurde kein Mitarbeiterdarlehen gewährt.
Zugunsten des Geschäftsführers ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Bühl, den 22.12.2011
- Geschäftsführung -
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