WKD - OFFSET DRUCK GmbHLiquidiert

85737 Ismaning, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 73820
Eingetragen
6.7.1984
Branche
Druck- und MedienvorstufeHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von OFFSET-Druckerzeugnissen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

49.600 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WKD - OFFSET DRUCK GmbH

Ismaning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 285.271,00 313.583,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.974,00 13.918,00
II. Sachanlagen 268.297,00 299.665,00
B. Umlaufvermögen 793.693,01 570.084,84
I. Vorräte 177.330,16 108.341,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 567.016,20 460.023,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 750,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.346,65 1.719,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.922,26 5.003,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.086.886,27 888.671,43

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 156.030,72 83.357,93
I. gezeichnetes Kapital 62.000,00 62.000,00
II. Gewinnvortrag 21.357,93 126.107,50
III. Jahresüberschuss 72.672,79 -104.749,57
B. Rückstellungen 78.435,00 51.357,00
C. Verbindlichkeiten 852.420,55 753.956,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 836.427,97 753.956,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.086.886,27 888.671,43

Anhang

Vorbemerkung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht verändert. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der neu in das Handelsrecht aufgenommenen Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva (BilMoG) - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind - mit Ausnahme von Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB - nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände werden grundsätzlich planmäßig linear vorgenommen. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden teilweise genutzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten € 150,00 bis € 1.000,00) wurde ein Sammelposten gebildet und auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegen­den Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge (noch nicht abgeschlossene Druckaufträge) werden zu Herstellungskosten, entsprechend § 255 Abs. 2 HGB,  aktiviert.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.

Latente Steuern waren nicht zu berücksichtigen.

Die übrigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§Abs. 2 Satz 1 HGB). Rückstellungsbeträge von mehr als 1 Jahr bestehen, außer der Pensionsrückstellung,  derzeit nicht.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Erläuterungen zu den einzelnen Posten zur Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Beilage zu diesem Anhang) ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Sämtliche Forderungen sind vereinbarungsgemäß innerhalb eines Jahres fällig. 

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Für das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 81,3 vorgenommen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aufgrund von Versicherungsentschädigungen in Höhe von T€ 4,4 enthalten, sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von T€ 1 und Erträge aus der Herabsetzung EWB zu Forderungen in Höhe von T€ 10 sowie Erträge aus Erstattung KUG in Höhe von T€ 18,2.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Relation zum Gesamtbetrag der Position keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestehen in Höhe von T€ 213,6  und betreffen diverse Miet- und Leasingverträge.

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB in Höhe von  € 13.293,59.

Angaben über die Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch:

Herr Manfred Wutz, Industriemeister

geführt.

Herr Manfred Wutz ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

In Anlehnung an § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.

Beschäftigte

Die Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt ergibt sich entsprechend der Ermittlung nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:

 
      2011
       Vorjahr
  Angestellte/Arbeiter
27
27

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.136,42 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 18.434,82 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2012 festgestellt.

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