Discovery Ventures Management GmbH

Große Hamburger Straße 17, 10115 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 172725
Eingetragen
11.12.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung des Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie kollektive Vermögensverwaltung, in allen vorbezeichneten Fällen ausschließlich von geschlossenen Spezial-AIF auf der Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 lit. a) bzw. lit. b) des Kapitalanlagengesetzbuches als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, sofern, solange und soweit eine solche Registrierung wirksam besteht, insbesondere die Verwaltung des Vermögens eines geschlossenen Spezial-AIF in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG durch Übernahme der Geschäftsführung derselben als einziger geschäftsführender Kommanditist, sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehende Handlungen, Geschäfte und sonstige Maßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben und zu halten, wenn der Geschäftszweck des jeweiligen Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft als registrierte externe Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehemens beschränkt ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Jeschonnek
seit 12.1.2016
Geschäftsführer
Jan Mathias Dr. Deepen
seit 11.12.2015
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Discovery Ventures Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 39.159,00 33.866,00
I. Sachanlagen 13.459,00 8.266,00
II. Finanzanlagen 25.700,00 25.600,00
B. Umlaufvermögen 724.309,48 1.319.898,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.768,43 105.217,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.225,77  
davon gegen Gesellschafter 12.225,77 17.488,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 509.541,05 1.214.680,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.177,00 2.558,38
Aktiva 769.645,48 1.356.323,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 405.836,61 348.766,87
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 380.836,61 323.766,87
davon Gewinnvortrag 323.766,87 277.519,68
B. Rückstellungen 162.299,00 171.955,00
C. Verbindlichkeiten 201.509,87 792.851,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 201.509,87 792.851,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 42.750,00
Summe Passiva 769.645,48 1.356.323,33

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Discovery Ventures Management GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 172725

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Discovery Ventures Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Kapitalanlagegesetzbuches  zu beachten.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Von größenabhängigen Erleichterungen wurde dabei teilweise Gebrauch gemacht.

Der Abschluss ist - wie im Vorjahr - unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Zugrundelegen der sogenannten Going Concern-Prämisse gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Diese beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Die Zugänge an geringwertigen beweglichen Anlagegegenständen werden im Einklang mit den steuerlichen Regelungen im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken gebildet. Dabei wurde der nach kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag zu Grunde gelegt. Die Bewertung langfristiger Rückstellungen erfolgte unter Beachtung künftiger Kostensteigerungen sowie der Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Wesentliche Abweichungen zwischen handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen bestehen nicht. Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB bezüglich eines Überhangs aktiver latenter Steuern wird dahingehend ausgeübt, dass keine Aktivierung erfolgt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:




EUR
EUR
Gewinnvortrag zum 01.01.2022
277.519,68

Jahresüberschuss 2022
356.247,19

Vorabausschüttung 2022
-310.000,00

Gewinnvortrag zum 31.12.2022
323.766,87
323.766,87
Ordentliche Ausschüttung Ergebnis 2022

0,00
Gewinnvortrag 01.01.2023

323.766,87
Jahresüberschuss 2023

57.069,74
Bilanzgewinn 31.12.2023

380.836,61



Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
31.12.2023
31.12.2022

EUR
EUR
Forderungen
12.225,77
17.488,20
Verbindlichkeiten
0,00
0,00


Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 12.225,77 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 202.542,66 (Vorjahr: Euro 105.217,96).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt ebenfalls Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Verbindlichkeiten aus Steuern und gegenüber Sozialversicherungsträgern

Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Steuern beträgt zum Stichtag Euro 37.558,49 (Vorjahr: Euro 761.335,32).

Der Betrag der Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit beträgt zum Stichtag Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 928,81).

Sonstige Angaben

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat branchenübliche Verpflichtungen aus einem PKW-Leasing-Vertrag. Diese belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von rund T€ 15. Leasing-Verträge für PKW mit einer üblichen Laufzeit bergen den Vorteil einer geringeren Kapitalbindung und nehmen eventuelle Risiken einer späteren Verwertbarkeit. Sie bergen im hiesigen Fall keine für die Finanzlage wesentlichen Risiken.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Kalenderjahr 2023 wurden durchschnittlich 4 Angestellte beschäftigt.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Dr. Jan Deepen, Berlin
Stefan Jeschonnek, Berlin

beide mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; beide mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Berlin, den 12.02.2025

gez. Dr. Jan Deepen


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024 festgestellt.


HINWEIS: Der nachfolgend abgedruckte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen und ungekürzten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Discovery Ventures Management GmbH, Berlin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Discovery Ventures Management GmbH, Berlin

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Discovery Ventures Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Discovery Ventures Management GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif­ten und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lage­bericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetz­lichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab­schlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres­abschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels­rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens­schä­digungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan­zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein­stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref­fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungs­vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Dar­stel­lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Hand­lungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer­kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen­hängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insge­samt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde­liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres­abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbeson­dere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ab­leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen­ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest­stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Aachen, den 27. September 2024


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