Discovery
Ventures Management GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.159,00 |
33.866,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.459,00 |
8.266,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.700,00 |
25.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
724.309,48 |
1.319.898,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.768,43 |
105.217,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.225,77 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
12.225,77 |
17.488,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
509.541,05 |
1.214.680,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.177,00 |
2.558,38 |
| Aktiva |
769.645,48 |
1.356.323,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
405.836,61 |
348.766,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
380.836,61 |
323.766,87 |
| davon
Gewinnvortrag |
323.766,87 |
277.519,68 |
| B.
Rückstellungen |
162.299,00 |
171.955,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
201.509,87 |
792.851,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
201.509,87 |
792.851,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
42.750,00 |
| Summe
Passiva |
769.645,48 |
1.356.323,33 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Discovery Ventures
Management GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Berlin |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
| Register-Nr.: |
172725 |
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Discovery Ventures Management
GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes sowie des Kapitalanlagegesetzbuches
zu beachten.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Von
größenabhängigen Erleichterungen wurde dabei
teilweise Gebrauch gemacht.
Der Abschluss ist - wie im Vorjahr - unter teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Zugrundelegen der sogenannten Going Concern-Prämisse
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Diese
beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Die Zugänge an
geringwertigen beweglichen Anlagegegenständen werden im
Einklang mit den steuerlichen Regelungen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
zum Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken
gebildet. Dabei wurde der nach kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag zu Grunde
gelegt. Die Bewertung langfristiger Rückstellungen
erfolgte unter Beachtung künftiger Kostensteigerungen
sowie der Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Wesentliche Abweichungen zwischen handels- und
steuerbilanziellen Wertansätzen bestehen nicht. Das
Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB
bezüglich eines Überhangs aktiver latenter Steuern
wird dahingehend ausgeübt, dass keine Aktivierung
erfolgt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
EUR
|
EUR
|
Gewinnvortrag zum
01.01.2022
|
277.519,68
|
|
Jahresüberschuss 2022
|
356.247,19
|
|
Vorabausschüttung
2022
|
-310.000,00
|
|
Gewinnvortrag zum
31.12.2022
|
323.766,87
|
323.766,87
|
Ordentliche
Ausschüttung Ergebnis 2022
|
|
0,00
|
Gewinnvortrag 01.01.2023
|
|
323.766,87
|
Jahresüberschuss 2023
|
|
57.069,74
|
Bilanzgewinn 31.12.2023
|
|
380.836,61
|
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
12.225,77
|
17.488,20
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 12.225,77
(Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr beträgt Euro 202.542,66 (Vorjahr: Euro
105.217,96).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt ebenfalls Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Verbindlichkeiten aus Steuern und gegenüber
Sozialversicherungsträgern
Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Steuern
beträgt zum Stichtag Euro 37.558,49 (Vorjahr: Euro
761.335,32).
Der Betrag der Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit beträgt zum Stichtag Euro 0,00 (Vorjahr: Euro
928,81).
Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat branchenübliche
Verpflichtungen aus einem PKW-Leasing-Vertrag. Diese belaufen
sich auf einen Gesamtbetrag von rund T€ 15.
Leasing-Verträge für PKW mit einer üblichen
Laufzeit bergen den Vorteil einer geringeren Kapitalbindung
und nehmen eventuelle Risiken einer späteren
Verwertbarkeit. Sie bergen im hiesigen Fall keine für
die Finanzlage wesentlichen Risiken.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Kalenderjahr 2023 wurden durchschnittlich 4
Angestellte beschäftigt.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dr. Jan Deepen, Berlin
Stefan Jeschonnek, Berlin
beide mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu
vertreten; beide mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 12.02.2025
gez.
Dr. Jan Deepen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024 festgestellt.
HINWEIS: Der nachfolgend abgedruckte
Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den
vollständigen und ungekürzten Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2023 der Discovery Ventures Management
GmbH, Berlin
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Discovery Ventures Management GmbH, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Discovery Ventures
Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum
31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Discovery
Ventures Management GmbH, Berlin, für das
Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis zum 31.12.2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.01.2023 bis
zum 31.12.2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs.
1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem
nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu
den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Aachen, den 27. September
2024
heun + schmidt GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Gez.
Christian Schmidt - Wirtschaftsprüfer
Dr.
Arnim Liekweg
Wirtschaftsprüfer
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