Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 108336
Eingetragen
6.10.1998
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: 1. Der Betrieb von Fast Food Restaurants als Franchisenehmer der Burger King Corporation. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten, ihre Verwaltung übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, namentlich der Hort Fast-Food GmbH & Co KG (HRA 104779 Registergericht Mannheim) und der BKH GmbH & Co. KG (HRA 700982 Registergericht Mannheim) übernehmen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.

Historie

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Management

NameRolle
Sven Hort
seit 12.7.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sven Hort GmbH

Stutensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 27.467,71 24.606,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.467,71 24.606,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.467,71 24.606,23

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 26.167,73 23.720,34
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
III. eingefordertes Kapital 13.217,70 13.217,70
IV. Bilanzgewinn 12.950,03 10.502,64
B. Rückstellungen 1.299,98 885,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.467,71 24.606,23

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, soweit dies nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz möglich war. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden soweit keine abweichende Regelung des BilMoG greift. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf den vorhergenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht zwingend andere Bewertungsmethoden vorschreibt.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Notwendige Kostensteigerungen wurden, soweit bekannt, in üblicher Höhe berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 27.467,11

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00.

Sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Hort Sven Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt

Haftung aus der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter bei folgenden Gesellschaften:

Name Sitz Rechtsform
Hort Fast-Food GmbH & Co. KG Stutensee GmbH & Co. KG
BKH GmbH & Co. KG Stutensee GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

 

Stutensee, den 09.07.2013

- Geschäftsführung -

Sven Hort, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.7.2013.

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