Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 505667
Eingetragen
27.7.2004
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Vertrieb von Sondermaschinen, insbesondere Räummaschinen sowie der dazu gehörigen Werkzeuge und der Marke Lapointe. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte auszuführen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Arthur Klink GmbH
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Arthur Klink GmbH
Germany
12.500 €
50.00%
Germany
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lapointe GmbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Amtsgericht Mannheim, HRB 505667

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

2019
EUR
2018
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 228,00
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.224,67 1.811,77
Guthaben bei Kreditinstituten 444.181,66 438.642,92
482.406,33 440.454,69
482.406,33 440.682,69

Passiva

2019
EUR
2018
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
Gewinnvortrag 374.919,66 352.777,40
Jahresüberschuss 25.339,72 22.142,26
425.259,38 399.919,66
Rückstellungen 16.415,24 40.763,03
Verbindlichkeiten 40.731,71 0,00
482.406,33 440.682,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden folgende Grundsätze angewandt:

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen planmäßig nach der linearen Abschreibungsmethode ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. Einkommensteuergesetzes werden im Jahr der Anschaffung jeweils voll abgeschrieben.

Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dabei werden unfertige oder fertige Erzeugnisse mit den Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessenen Gemeinkosten aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Des Weiteren bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

II. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Michael Appich, Geschäftsführer, Mühlacker (bis 31. Januar 2019);

Dipl.-Ing. Christoph Klink, Geschäftsführer, Pforzheim;

Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing Uwe Rautzenberg, Geschäftsführer, Denklingen (ab 17. Januar 2019).

2. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 25.339,72 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Pforzheim, den 13. März 2020

Christoph Klink, Geschäftsführer

Uwe Rautzenberg, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss

In der Gesellschafterversammlung der Lapointe GmbH vom 02.04.2020 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss von 25.339,72 Euro festgestellt.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

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