Veco
Produktsysteme GmbH
Knetzgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.740,15 |
6.718,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.775,83 |
1.047,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.964,32 |
5.671,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
990,71 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.730,86 |
19.501,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
14.141,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.773,00 |
11.422,88 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
990,71 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.730,86 |
4.359,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.730,86 |
19.501,26 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Veco Container GmbH handelt es sich nach
§ 267 (1) HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft wurde am 23.07.1997 gegründet
Sie wurde im Amtsgericht Schweinfurt unter HRB 3116
geführt.
Mit Wirkung ab 14.06.2010 wurde der Name dieser GmbH
auf Veco Produktsysteme GmbH geändert. Zum 14.06.2010
wurde gleichzeitig der Firmensitz verlegt nach 97478
Knetzgau, Abt-Degen-Str. 5.
Diese Gesellschaft wird ab 01.07.2010 beim
Amtsgericht Bamberg unter HRB 6736 geführt.
Im Berichtsjahr war Geschäftsführer bis zum
14.06.2010 Herr Harald Viering. Danach wurde die Firma
durch den neuen Geschäftsführer Maurice Viering
geführt.
B.
Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Zugänge zu den Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor. Die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Eine Pensionsrückstellung war nicht zu bilden.
Steuerrückstellungen waren für das laufende
Geschäftsjahr nicht zu bilden. Soweit die
Voraussetzungen für die Bildung von
Rückstellungen für latente Steuern vorlagen
wurden solche gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 12.782,30 Euro auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.564 €
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
12.782 €
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
12.782,29 €
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
0.000 €
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0.000 €
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0.000 €
|
Forderungen
|
0.000 €
|
Verbindlichkeiten
|
0.000 €
|
E.
Sonstige Angaben
Die Fa. soll voraussichtlich Ende 2011 liquidiert
werden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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