Erras IT
GmbH
Neukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.063,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.063,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.370,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.038,67 |
| II.
Wertpapiere |
37.642,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.689,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.433,54 |
Passiva
|
|
31.1.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.461,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.461,77 |
| B.
Rückstellungen |
28.838,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.133,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.133,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.433,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253
Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die
Voraussichtlichen Preis- und Kostensteigerungen bis
zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet. Auf die Abzinsung
wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Schlusssbilanz konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
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25.000,00 €
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Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
|
0,00 €
|
Eingefordertes Kapital
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25.000,00 €
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: 6.133,29 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren: 0,00 €
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
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0,00 €
|
Forderungen
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0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 €
|
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind am
Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Stefan Erras
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 04.08.2011 festgestellt.
Neukirchen, 04.08.2011
Stefan Erras
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2011 festgestellt.
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