c. ad
laborem gGmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
96.888,00 |
119.246,00 |
| I.
Sachanlagen |
96.888,00 |
119.246,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.926,71 |
242.570,26 |
| I.
Vorräte |
9.715,83 |
19.474,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.325,13 |
130.241,74 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
158.885,75 |
92.854,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
59,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
293.814,71 |
361.875,76 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.943,88 |
29.330,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
35.943,88 |
3.905,47 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
425,14 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
29.988,00 |
37.171,00 |
| C.
Rückstellungen |
8.422,21 |
15.002,74 |
| D.
Verbindlichkeiten |
194.460,62 |
280.371,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
293.814,71 |
361.875,76 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die c. ad laborem gGmbH hat ihren Sitz in Mannheim.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
HR B 704495 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der c. ad
laborem gGmbH wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 -
263 HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB) erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 288 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB).
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, der betrieblichen
Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen bilanziert.
Hierbei enthalten die Anschaffungskosten auch
Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten.
Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt.
Bei den Vermögensgegenständen werden die
Abschreibungen nach der linearen Methode (pro rata
temporis) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden ebenfalls nach der
linearen Methode (pro rata temporis) vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis
zu einem Netto-Wert von € 800,00) werden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die Restaurantausstattung wurde mit einem Festwert
bewertet. Grundlage für die Bewertung war eine
Inventarliste des Restaurants. Der Festwert wurde nach den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Der Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wird
jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
2.
Eigenkapital
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Rücklagen
betreffen die freie Rücklage und die zweckgebundene
Rücklage (Betriebsmittelrücklage und
Rücklage für Investitionen gem. § 58
Nr. 6 und 7 AO).
3.
Sonderposten
Der ausgewiesene Sonderposten aus Zuschüssen zur
Finanzierung des Sachanlagevermögens wird
jährlich entsprechend der Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens aufgelöst.
4.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
5.
Verbindlichkeiten
Von den gesamten Verbindlichkeiten haben T€
137,26 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 9,20
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
6.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse und sonstigen wesentlichen
finanziellen Verpflichtungen.
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2020 beschäftigten Arbeitnehmer
nach Köpfen beträgt 20 (Vj. 21). In dieser Zahl
sind sowohl die Voll- und Teilzeitkräfte als auch die
Aushilfen erfasst.
Aufgrund der pandemischen Entwicklung wurde im
März 2020 bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit
angezeigt. Seitdem befinden sich die Mitarbeiterinnen aus
dem Service in hohem Umfang in der Kurzarbeit. Darüber
hinaus mussten die Arbeitszeiten der Küchenkräfte
und Küchenhilfskräfte um 50-70 Prozent reduziert
werden.
Das Stammkapital wird alleinig durch den
Gesellschafter, den Caritasverband Mannheim e.V., gehalten.
Gemeinschaftlich vertretungsberechtigte
Geschäftsführer der c. ad laborem gGmbH sind Herr
Volker Hemmerich und Herr Theodosius Hipp.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Alexander Manz (Bezirksbeirat/Betriebswirt (BA))
stellvertretende Vorsitzende:
Johanna Stock (Architektin)
weitere Mitglieder:
Gabriele Blank (Rentnerin)
Stefan Höß (Betriebsrat)
Hans-Josef Michels (Geschäftsführer)
Peter Winkler (Rentner)
Dr. Roman Nitsch (Rentner)
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wurde in Anspruch genommen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag lagen im Berichtsjahr in der Form
Corona-Pandemie vor. Die Anfang des Jahres 2020
bekanntgewordene Corona-Pandemie könnte ein Risiko
für soziale Einrichtungen wie die c. ad laborem gGmbH
darstellen. Sie hat den Restaurantbetrieb stark beeinflusst
und es muss regelmäßig auf die neuen
Verordnungen und Vorgaben reagiert werden. Das aktuell
anhaltende Öffnungsverbot stellt weiterhin ein hohes
Risiko dar, da durch die Einschränkungen des Betriebes
des Restaurant Landolin weiterhin von niedrigen
Verkaufserlösen und Kostenerstattungen auszugehen ist.
Sollte im Laufe des Jahres ein regulärer Betrieb
wieder möglich sein, ist abzuwarten wie die Kunden auf
die lange Schließung reagieren und ob sie weiterhin
dem Miteinanderrestaurant ihr Vertrauen durch
regelmäßige Besuche schenken. Diese
Umstände sind im Laufe des Geschäftsjahres 2021
zu beachten.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von T€ 31,6 in die
Gewinnrücklage einzustellen und mit den Rücklagen
zu verrechnen.
Mannheim, 02. März 2021
Volker Hemmerich, Geschäftsführer
Theodosius Hipp, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Mannheim, den 2. März 2021
gez. Volker Hemmerich,
Geschäftsführer
gez. Theodosius Hipp, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2021 festgestellt.
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