Shareholder Value Management Aktiengesellschaft

Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 49135
Eingetragen
20.3.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Vermögens, die Verwaltung von Vermögensanlagen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, zur Anlage des eigenen Vermögens sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, einschließlich Analyse und Beratung Dritter. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz werden nicht betrieben. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Große-Allermann
seit 18.3.2024
Vorstandsmitglied
Petra Sautter
seit 19.10.2023
Prokura
Sebastian Blaeschke
seit 19.10.2023
Prokura
Vorstandsmitglied
Andreas Springer
seit 15.8.2017
Prokura
Frank Fischer
seit 13.1.2006
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Shareholder Value Management Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 17.412.259,43 19.519.168,51
I. Sachanlagen 57.272,00 69.155,00
II. Finanzanlagen 17.354.987,43 19.450.013,51
B. Umlaufvermögen 3.136.891,26 4.609.672,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.489.205,79 1.779.479,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 402.061,90  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 647.685,47 2.830.193,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 185.923,79 125.014,66
Aktiva 20.735.074,48 24.253.856,15

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.100.887,15 8.424.187,31
I. ausgegebenes Kapital 89.544,00 89.544,00
1. Gezeichnetes Kapital 90.405,00 90.405,00
2. eigene Anteile -861,00 -861,00
II. Kapitalrücklage 4.387.102,76 4.387.102,76
III. Gewinnrücklagen 3.052.101,05 9.040,50
IV. Bilanzgewinn 2.572.139,34 3.938.500,05
davon Gewinnvortrag 3.043.060,55 2.972.922,65
B. Rückstellungen 2.597.875,18 11.596.810,03
C. Verbindlichkeiten 8.036.312,15 4.232.858,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 8.036.312,15 4.232.858,81
Passiva 20.735.074,48 24.253.856,15

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Shareholder Value Management AG mit Sitz in 60311 Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 49135 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Shareholder Value Management AG (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023 wurde nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend hierzu waren die Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG, da sie im aktuellen Wirtschaftsjahr und Vorjahr zwei der in dieser Vorschrift genannten Merkmale unterschreitet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a HGB, §§ 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz
finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie §§ 152 ff AktG Anwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften linear auf die Nutzungsdauer verteilt. Entsprechend den steuerlichen Regelungen wurden die Abschreibungen
monatsgenau ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 1.708.978,62 vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Vermögensgegenstände in Fremdwährung wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet.

Aktive bzw. passive latente Steuern aufgrund temporärer Abweichungen von der Steuerbilanz waren nicht zu bilden.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 89.544,00 (gezeichnetes Kapital EUR 90.405,00 abzgl. Eigener Anteile EUR 861,00).

Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken gebildet.

Sie sind hinreichend dotiert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 276 HGB Gebrauch gemacht. Die Shareholder Value Management AG hat demnach als kleine Kapitalgesellschaft die Posten des § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 HGB zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst.

Angaben zu Einzelposten der Bilanz

Angaben zu Einzelposten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ausgeglichen.

Der Vorstand der Shareholder Value Management AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22.05.2023 mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 20.000,00 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand hat am 31.10.2018 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 86.100,00 gegen Bareinlage um EUR 4.305,00 zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach der teilweisen Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag noch EUR 15.695,00.

Das Grundkapital in Höhe von EUR 90.405,00 wurde in vinkulierte Namensaktien zum geringsten Ausgabebetrag von je EUR 1,00 ausgegeben. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag eigene Aktien mit einem Nennwert in Höhe von EUR 861,00 (Vorjahr: EUR 861,00).

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten hauptsächlich Boni, Prozesskosten, Spenden, Resturlaubstage und Kosten für die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses.
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Es sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 293.415,53 (Vorjahr: EUR 208.331,43) und aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 4.378,56 (Vorjahr: EUR 7.337,37) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 7.550.219,66 sind durch Verpfändung der Kontoguthaben und des Wertpapierdepots gesichert.

Sonstige Angaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt durch:

Herrn Frank Fischer, einzelvertretungsberechtigt, Vorsitzender
Herrn Philipp Prömm, einzelvertretungsberechtigt

Die Angabe der Bezüge des Vorstands unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB.

Der Aufsichtsrat des abgelaufenen Geschäftsjahres bestand aus:

Herrn Dr. Georg Oehm, Unternehmer, Vorsitzender
Herrn Wilhelm Kötting, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender
Herrn Reiner Sachs, Rechtsanwalt

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 18.000,00.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für die Büroräume besteht ein Mietvertrag bis zum 30. September 2029 mit einer Optionsfrist von 6 Monaten. Basierend auf den Mietzahlungen inklusive Nebenkosten des Geschäftsjahres 2023 bestehen hierfür in Zukunft sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe eines jährlichen Betrags von EUR 204.427,00.

Gegenüber einer Kapitalverwaltungsgesellschaft besteht seitens der Shareholder Value Management AG die Verpflichtung, auf deren schriftliche Anforderung eine vorab festgelegte Anzahl an Aktien zu erwerben.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag lagen nicht vor.

 

Frankfurt am Main, den 10. Mai 2024

gez. Frank Fischer (Vorstandsvorsitzendeer)

gez. Philipp Prömm (Vorstand)

gez. Jens Große-Allermann (Vorstand)

Anlagenspiegel zum 31.12.2023






Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main





ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
31.12.2023


EUR
EUR
EUR
EUR
EUR

A. Anlagevermögen






II. Sachanlagen






1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
286.721,86
19.155,73
0,00
10.078,90
295.798,69

 Summe Sachanlagen
286.721,86
19.155,73
0,00
10.078,90
295.798,69

III. Finanzanlagen






1. Wertpapiere des Anlagevermögens
26.140.784,99
378.146,89
                     4.294,30
1.933.442,53
24.589.783,65

 Summe Finanzanlagen
26.140.784,99
378.146,89
4.294,30
1.933.442,53
24.589.783,65

 Summe Anlagevermögen
26.427.506,85
397.302,62
4.294,30
1.943.521,43
24.885.582,34

AUFGELAUFENDE ABSCHREIBUNGEN
01.01.2023
Zuführungen
Zuschreibungen
Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Abgängen
Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Umbuchungen
31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen






II. Sachanlagen






1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
217.566,86
31.035,73
0,00
10.075,90
0,00
238.526,69
 Summe Sachanlagen
217.566,86
31.035,73
0,00
10.075,90
0,00
238.526,69
III. Finanzanlagen






1. Wertpapiere des Anlagevermögens
6.690.771,48
1.708.978,62
1.119.221,75
50.026,43
4.294,30
7.234.796,22
 Summe Finanzanlagen
6.690.771,48
1.708.978,62
1.119.221,75
50.026,43
4.294,30
7.234.796,22
 Summe Anlagevermögen
6.908.338,34
1.740.014,35
1.119.221,75
60.102,33
4.294,30
7.473.322,91
NETTOBUCHWERT




31.12.2022
31.12.2023





EUR
EUR
A. Anlagevermögen






II. Sachanlagen






1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung



69.155,00
57.272,00
 Summe Sachanlagen




69.155,00
57.272,00
III. Finanzanlagen






1. Wertpapiere des Anlagevermögens




19.450.013,51
17.354.987,43
 Summe Finanzanlagen




19.450.013,51
17.354.987,43
 Summe Anlagevermögen




19.519.168,51
17.412.259,43

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers


An die Shareholder Value Management AG

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Shareholder Value Management AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Shareholder Value Management AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be langen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie er langen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 27. Mai 2024

gez. Johannes Wedding (Wirtschaftsprüfer)

gez. Tobias Müller (Wirtschaftsprüfer)

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