Shareholder
Value Management Aktiengesellschaft
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.412.259,43 |
19.519.168,51 |
| I.
Sachanlagen |
57.272,00 |
69.155,00 |
| II.
Finanzanlagen |
17.354.987,43 |
19.450.013,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.136.891,26 |
4.609.672,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.489.205,79 |
1.779.479,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
402.061,90 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
647.685,47 |
2.830.193,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
185.923,79 |
125.014,66 |
| Aktiva |
20.735.074,48 |
24.253.856,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.100.887,15 |
8.424.187,31 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
89.544,00 |
89.544,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
90.405,00 |
90.405,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-861,00 |
-861,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.387.102,76 |
4.387.102,76 |
| III.
Gewinnrücklagen |
3.052.101,05 |
9.040,50 |
| IV.
Bilanzgewinn |
2.572.139,34 |
3.938.500,05 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.043.060,55 |
2.972.922,65 |
| B.
Rückstellungen |
2.597.875,18 |
11.596.810,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.036.312,15 |
4.232.858,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
8.036.312,15 |
4.232.858,81 |
| Passiva |
20.735.074,48 |
24.253.856,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Shareholder Value Management AG mit Sitz in 60311
Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter HRB 49135 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Shareholder Value Management
AG (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) für das
Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023 wurde nach den
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend hierzu waren
die Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG, da sie im aktuellen
Wirtschaftsjahr und Vorjahr zwei der in dieser Vorschrift
genannten Merkmale unterschreitet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a HGB, §§ 276-278 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Gliederung der
Bilanz
finden die Vorschriften der § 266 HGB und §
275 HGB sowie §§ 152 ff AktG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
aktiviert. Die Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften linear
auf die Nutzungsdauer verteilt. Entsprechend den
steuerlichen Regelungen wurden die Abschreibungen
monatsgenau ermittelt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Es wurden außerplanmäßige
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR
1.708.978,62 vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nominalwert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt. Vermögensgegenstände in
Fremdwährung wurden mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet.
Aktive bzw. passive latente Steuern aufgrund
temporärer Abweichungen von der Steuerbilanz waren
nicht zu bilden.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
89.544,00 (gezeichnetes Kapital EUR 90.405,00 abzgl.
Eigener Anteile EUR 861,00).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken
gebildet.
Sie sind hinreichend dotiert. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen des
§ 276 HGB Gebrauch gemacht. Die Shareholder Value
Management AG hat demnach als kleine Kapitalgesellschaft
die Posten des § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 HGB zu einem
Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst.
Angaben zu Einzelposten der Bilanz
Angaben zu Einzelposten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren
zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ausgeglichen.
Der Vorstand der Shareholder Value Management AG
wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2018
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
22.05.2023 mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats um
bis zu EUR 20.000,00 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen. Der Vorstand hat am 31.10.2018
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit
EUR 86.100,00 gegen Bareinlage um EUR 4.305,00 zu
erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach der
teilweisen Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag noch EUR
15.695,00.
Das Grundkapital in Höhe von EUR 90.405,00 wurde
in vinkulierte Namensaktien zum geringsten Ausgabebetrag
von je EUR 1,00 ausgegeben. Die Gesellschaft hält zum
Bilanzstichtag eigene Aktien mit einem Nennwert in
Höhe von EUR 861,00 (Vorjahr: EUR 861,00).
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
hauptsächlich Boni, Prozesskosten, Spenden,
Resturlaubstage und Kosten für die Prüfung und
Erstellung des Jahresabschlusses.
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig. Es sind Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von EUR 293.415,53 (Vorjahr: EUR 208.331,43) und
aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von EUR 4.378,56 (Vorjahr: EUR 7.337,37)
enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von EUR 7.550.219,66 sind durch
Verpfändung der Kontoguthaben und des Wertpapierdepots
gesichert.
Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte der Gesellschaft geführt durch:
Herrn Frank Fischer, einzelvertretungsberechtigt,
Vorsitzender
Herrn Philipp Prömm, einzelvertretungsberechtigt
Die Angabe der Bezüge des Vorstands unterbleibt
nach § 286 Abs. 4 HGB.
Der Aufsichtsrat des abgelaufenen
Geschäftsjahres bestand aus:
Herrn Dr. Georg Oehm, Unternehmer, Vorsitzender
Herrn Wilhelm Kötting, Unternehmer,
stellvertretender Vorsitzender
Herrn Reiner Sachs, Rechtsanwalt
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR
18.000,00.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für die Büroräume besteht ein
Mietvertrag bis zum 30. September 2029 mit einer
Optionsfrist von 6 Monaten. Basierend auf den Mietzahlungen
inklusive Nebenkosten des Geschäftsjahres 2023
bestehen hierfür in Zukunft sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe eines jährlichen Betrags
von EUR 204.427,00.
Gegenüber einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
besteht seitens der Shareholder Value Management AG die
Verpflichtung, auf deren schriftliche Anforderung eine
vorab festgelegte Anzahl an Aktien zu erwerben.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag lagen nicht vor.
Frankfurt am Main, den 10.
Mai 2024
gez.
Frank Fischer (Vorstandsvorsitzendeer)
gez.
Philipp Prömm (Vorstand)
gez.
Jens Große-Allermann (Vorstand)
Anlagenspiegel zum
31.12.2023
|
|
|
|
|
|
|
Shareholder Value Management AG, Frankfurt am
Main
|
|
|
|
|
|
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
|
01.01.2023
|
Zugänge
|
Umbuchungen
|
Abgänge
|
31.12.2023
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
286.721,86
|
19.155,73
|
0,00
|
10.078,90
|
295.798,69
|
|
Summe Sachanlagen
|
286.721,86
|
19.155,73
|
0,00
|
10.078,90
|
295.798,69
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Wertpapiere des
Anlagevermögens
|
26.140.784,99
|
378.146,89
|
4.294,30
|
1.933.442,53
|
24.589.783,65
|
|
Summe Finanzanlagen
|
26.140.784,99
|
378.146,89
|
4.294,30
|
1.933.442,53
|
24.589.783,65
|
|
Summe Anlagevermögen
|
26.427.506,85
|
397.302,62
|
4.294,30
|
1.943.521,43
|
24.885.582,34
|
|
AUFGELAUFENDE ABSCHREIBUNGEN
|
01.01.2023
|
Zuführungen
|
Zuschreibungen
|
Änderung der
gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit
Abgängen
|
Änderung der
gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Umbuchungen
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
217.566,86
|
31.035,73
|
0,00
|
10.075,90
|
0,00
|
238.526,69
|
Summe Sachanlagen
|
217.566,86
|
31.035,73
|
0,00
|
10.075,90
|
0,00
|
238.526,69
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Wertpapiere des
Anlagevermögens
|
6.690.771,48
|
1.708.978,62
|
1.119.221,75
|
50.026,43
|
4.294,30
|
7.234.796,22
|
Summe Finanzanlagen
|
6.690.771,48
|
1.708.978,62
|
1.119.221,75
|
50.026,43
|
4.294,30
|
7.234.796,22
|
Summe Anlagevermögen
|
6.908.338,34
|
1.740.014,35
|
1.119.221,75
|
60.102,33
|
4.294,30
|
7.473.322,91
|
NETTOBUCHWERT
|
|
|
|
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
|
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
|
|
|
69.155,00
|
57.272,00
|
Summe Sachanlagen
|
|
|
|
|
69.155,00
|
57.272,00
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Wertpapiere des
Anlagevermögens
|
|
|
|
|
19.450.013,51
|
17.354.987,43
|
Summe Finanzanlagen
|
|
|
|
|
19.450.013,51
|
17.354.987,43
|
Summe Anlagevermögen
|
|
|
|
|
19.519.168,51
|
17.412.259,43
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Shareholder Value Management AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Shareholder Value
Management AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Shareholder Value Management AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Be
langen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder ins gesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie er langen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu
den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 27. Mai
2024
gez.
Johannes Wedding (Wirtschaftsprüfer)
gez.
Tobias Müller (Wirtschaftsprüfer)
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