Falkenhorst
GmbH
Dobbin-Linstow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
BILANZ
AKTIVA
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31.12.2011
Euro
|
31.12.2010
Euro
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A. Anlagevermögen
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284.410,80
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33.204,00
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I. Sachanlagen
|
284.090,80
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32.884,00
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II. Finanzanlagen
|
320,00
|
320,00
|
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B. Umlaufvermögen
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97.839,07
|
60.592,51
|
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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94.021.06
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54.351,14
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.818,01
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6.241,37
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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1.706,02
|
484,51
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Summe Aktiva
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383.955,89
|
94.281,02
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PASSIVA
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31.12.2011
Euro
|
31.12.2010
Euro
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A. Eigenkapital
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41.583,78
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43.796,56
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I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
25.000,00
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II. Bilanzgewinn
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16.583,78
|
18.796,56
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B. Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
|
61.150,00
|
0,00
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C. Rückstellungen
|
3.500,00
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4.760,00
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D. Verbindlichkeiten
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268.821,11
|
36.823,46
|
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E. Passive latente Steuern
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8.901,00
|
8.901,00
|
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Summe Passiva
|
383.955,89
|
94.281,02
|
Anhang zum
31.12.2011
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Falkenhorst GmbH,
Dobbin-Linstow, für das Geschäftsjahr 2011 ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten
sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Erforderliche Davon-Vermerke für einzelne Posten der
Bilanz erfolgen ebenfalls im Anhang.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Offenlegung erfolgte unter Berücksichtigung
von größenabhängigen Erleichterungen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten bewertet. Nach § 253 Abs. 3
HGB notwendige Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde, wobei die
immateriellen Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen linear abgeschrieben werden.
Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert von mehr als
€ 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00 werden
gem. § 6 Abs. 2a EStG aktiviert und über die
Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel
sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen,
das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der
Verpflichtungen notwendig ist. Sie sind zum
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden kumulierten
Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert angesetzt
(§ 274 Abs. 1 HGB). Die sich insgesamt ergebenen
passiven latenten Steuern resultieren aus temporären
Differenzen aufgrund von niedrigeren handelsrechtlichen
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Zudem
beruhen Sie auf der Berücksichtigung eines
Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG bei
der steuerlichen Ergebnisermittlung. Bei der Bewertung der
latenten Steuern werden unternehmensindividuelle
Steuersätze herangezogen. Für die Gewerbesteuer
wird von einem Hebesatz von 300 % für die Gemeinde
Dobbin-Linstow (Gewerbesteuer: 10,5 %) ausgegangen.
Für die Körperschaftsteuer wird von einem
Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 %
Solidaritätszuschlag ausgegangen. Latente Steuern auf
steuerliche Verlustvorträge werden nicht einbezogen.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
1. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr und waren zum Bilanzstichtag rechtlich
bereits entstanden.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 84.156,66 (Vorjahr: 54.294,18) werden mit 7 % p.a.
verzinst und sind unbesichert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Steuerforderungen i.H.v. € 4.270,10
(Vorjahr: € 56,96), wovon € 30,64 (Vorjahr:
€ 56,96) rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind.
2. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
Der Ausweis betrifft einen Investitionszuschuss des
Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern,
Schwerin.
Die Zunahme des Investitionszuschusses im
Berichtsjahr resultiert aus Investitionen in den
"Jägerhof" einschließlich Inneneinrichtung. Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung des
geförderten Sachanlagevermögens nach
Fertigstellung im Jahr 2012.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
78.890,64 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, in Höhe
von € 27.861,47 eine Restlaufzeit zwischen einem und
fünf Jahren und in Höhe von € 162.069,00
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von € 240.470,98
sind durch Grundschulden gesichert.
IV. Ergänzende Angaben
Organe
Geschäftsführer:
Ulianus Cornelis van Baal, Dobbin-Linstow, Kaufmann
(alleinvertretungsberechtigt)
Dobbin-Linstow, 28. September 2012
Falkenhorst GmbH
Ulianus Cornelis van Baal
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20.11.2012
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