pth projekt team Haug GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Haug seit 26.6.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Barbara Appelt-Haug | 25.00% |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIH Projektmanagement GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010(1) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs und Bewertungsmethoden maßgebend. (2) AnlagevermögenDie Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. (3) UmlaufvermögenForderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden in angemessenem Rahmen wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Stichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag bilanziert. (4) RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. (5) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. (6) Mitglieder der GeschäftsführungDer Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an:
Es wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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