Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88454
Eingetragen
1.7.2010
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Anmietung oder der Erwerb von Immobilien und deren Vermietung und Verwaltung, Veranstaltungen jeglicher Art, Sicherheitsdienste und Kfz-Vermietung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden nicht genehmigungspflichtigen Geschäfte

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernd Reinhold
Großostheim
12.500 €
50.00%
Thomas Stephan Horn
Großostheim
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mainhatten II GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.05.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 24.117,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117,80
1. sonstige Vermögensgegenstände 117,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.117,80

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 22.611,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 2.388,70
B. Rückstellungen 500,00
1. sonstige Rückstellungen 500,00
C. Verbindlichkeiten 1.006,50
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,50
2. sonstige Verbindlichkeiten 1.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.117,80

Gewinn- und Verlustrechnung

21.5.2010 - 31.12.2010
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.388,70
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.388,70
3. Jahresfehlbetrag 2.388,70

Anhang


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Der Jahresabschluss der Firma Mainhatten II GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.           


Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben
 
 
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
 
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
 
Herrn Marcus Müller, In den Eichen 6, Liederbach, einzelvertretungsberechtigt
 
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
 
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
 
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 0 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB
 
Die Umsatzerlöse in den letzten sieben Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen EUR 0,00 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).
 
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug EUR 24.117,80.
 
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

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