Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76910
Vorher
Ko BAU Ko GmbH
Eingetragen
6.4.2006
Branche
Architekturbüros für HochbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Bauberatung, Baukoordination und Bauausführung, die Durchführung von Betonsanierung und der Vollwärmeschutz, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Zlatko Capljak
Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ko BAU Ko GmbH

Frankfurt

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Umlaufvermögen 190.345,84
I. Vorräte 39.740,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.559,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.046,64
B. Rechnungsabgrenzungsposten 14.627,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 204.973,20

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 36.980,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 11.980,40
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 1.145,00
C. Rückstellungen 10.158,67
D. Verbindlichkeiten 156.689,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 204.973,20

Anhang

Jahresabschluss
1.1. Allgemeine Angaben § 242 HGB bis § 245 HGB
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-
und Gesellschaftsrechts beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.2.1.Bilanzierungsvorschriften § 246 HGB bis § 251 HGB
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge nach § 246 Abs. 1 HGB enthalten.
Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Das Bilanzierungsverbot nach § 248 HGB wurde beachtet.
1.2.2.Bewertungsvorschriften § 252 HGB bis § 256 HGB
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen.
Das Prinzip der Einzelbewertung wurde zugrunde gelegt.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses -
bekannt geworden sind.
Das Realisationsprinzip wurde beachtet.
Die Aufwendungen des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
2. Bericht über allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen.
2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Da es sich hierbei um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB handelt werden von den
in § 276 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht.
2.1.1.Anlagevermögen i.S.d. § 247 Abs. 2 HGB
Bei der Bewertung werden die § 253 HGB, § 254 HGB, § 255 und § 6 EStG berücksichtigt.
Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten
aktiviert und linear abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist.
Für die zum Beginn des Wirtschaftsjahres vorhandenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
wird die planmäßige lineare Abschreibung fortgeführt (vergl. Vorjahr).
Steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG werden i.V.m. § 254 HGB, sofern möglich,
nicht genutzt.
Steuerliche Sonderabschreibungen mit Rücklageanteil gemäß § 7g Abs. 3 werden, sofern möglich, genutzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG mit einem Netto-Anschaffungswert bis
zu 410,-- € werden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben.
2.1.2.Umlaufvermögen im Umkehrschluss zu § 247 Abs. 2 HGB
Bei der Bewertung werden die § 253 HGB, § 254 HGB, § 255 und § 6 EStG berücksichtigt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten oder zu den niedrigen Teilwerten angesetzt.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
2.1.3.Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB
Die Rückstellungen wurden nach den üblichen kaufmännischen Bewertungen ermittelt und sind nach
§ 249 HGB für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Dabei wurde der Ansatz nach § 5 EStG
und § 6 EStG berücksichtigt.
2.1.4.Schulden i.S.d. § 247 Abs. 1 HGB
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2. Angaben nach § 285 HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG
Da es sich hierbei um eine Kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB handelt werden von den
in § 288 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag
folgende Forderungen :
1. laufendes Gesellschafterverrechnungskonto O. Kiymaci ( 6 % Zinsen ): 11.470,79 €
2. laufendes Gesellschafterverrechnungskonto Z. Capljak ( 6 % Zinsen ): 6.618,09 €
3. laufendes Gesellschafterverrechnungskonto A. Koltai ( 6 % Zinsen ): 1.158,46 €

 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:

 
Geschäftsführer: bis 20. Juli 2006 war Herr Andreas Koltai alleiniger Geschäftsführer
ab 20. Juli 2006 sind zusätzlich Herr Zlatko Capljak und Herr Oktay Kiymaci zum Geschäftsführer
ernannt worden.
Alle Herren sind alleinvertretungsberechtigt

Anlagespiegel

  Anschaffungs-,          

 
Herstellungs- Zugänge Abgänge Umbuchungen kumulierte Zuschreibungen

 
kosten       Abschreibungen Geschäftsjahr

 
01.04.2006       31.12.2006  

 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro

 
           
Anlagevermögen            

 
           
Sachanlagen            

 
           
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 
 0,00  374,95  374,95  0,00  0,00  0,00

 
           
Summe Sachanlagen  0,00  374,95  374,95  0,00  0,00  0,00

 
           

 
           
Summe Anlagevermögen  0,00  374,95  374,95  0,00  0,00  0,00

 
           
   
  Abschreibungen
Buchwert Geschäftsjahr
31.12.2006  
Euro Euro
   
   
   
   
   
 0,00  374,95
   
 0,00  374,95
   
   
 0,00  374,95
   


 

 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 156.689,13 EUR.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.247,34 EUR.

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